Bußgeld gegen Continental Automotive Romania SRL - nicht genehmigte Kameraüberwachung


Am 30.06.2022 verhängte die nationale rumänische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld über 2.000 Euro an Continental Automotive Romania SRL.

Nach Abschluss einer Untersuchung bei der o. g. Firma wurden Verletzungen der Artikel 24 (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen) und Artikel 32 Abs. 1 lit. d (Sicherung der Verarbeitung) der Datenschutzgrundverordnung festgestellt. 

Der für die Verarbeitungen Verantwortliche meldete in diesem Jahr eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. 

Es wurde, während der Untersuchung festgestellt, dass Continental Automotive Romania SRL an seinem Hauptsitz in Timisoara zusätzlich zu den offiziellen Kameras noch 135 nicht genehmigte Überwachungskameras installiert hatte. Diese waren darüber hinaus mit deinem inoffiziellen Kamerasystemen verbunden. Eine Häufung dieser Kameras fand sich in der Mitte des Produktionsbereichs. 

Die ANSPDCP (nationale Behörde) stellte fest, dass der Betreiber

- keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte

- die implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht regelmäßig bewertet wurden

- die Wirksamkeit der implementierten TOMS nicht geprüft wurde


Somit konnte der Betreiber keine angemessene Sicherheit der Videoverarbeitung von Mitarbeitern gewährleisten und einen Verstoß verhindern. 


Quelle: 

Pressemitteilung der ANSPDCP


Eure Andrea 

von Datenschutz Prinz

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