Definition des Datenschutzes

Der Datenschutz und seine dazugehörigen Gesetze sichern das Grundrecht einer jeden Person auf informelle Selbstbestimmung. Ziel ist es nicht die einzelnen Daten zu schützen, sondern die Person, die hinter den Daten steht.

Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist die Freiheit eines jeden Einzelnen, selbst entscheiden zu können, wer seine Daten erhalten darf, für welche Zwecke seine Daten genutzt werden und auch einer nicht gewünschten Verarbeitung widersprechen zu können.

Der Grundgedanke des Datenschutzes ist: „Die persönlichen Daten eines Menschen sind sein persönliches, schützenswertes Eigentum"

Fehlerversand von 13.000 Datensätzen mit Impftermi...
Vision des Datenschutzes

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