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Datenschutzbeauftragter auch in Kleinbetrieben
Seit dem 26.08.2006 gilt:
Nach § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss ein Datenschutzbeauftragter (DSB) immer dann bestellt werden, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als 9 Personen automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Es ist möglich, einen eigenen, internen DSB zu bestellen, der jedoch eine entsprechende kostenpflichtige Schulung absolvieren muss. Alternativ kann auch ein externer DSB bestellt werden.
Ist kein DSB bestellt, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 €.
Unsere Serviceleistung
- Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß §4f BDSG
- Unterstützung bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen (Verfahrensverzeichnissse etc.)
- Unterstützung und Beratung bei der Festlegung von Datenschutzgrundsätzen
- Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
- Unterstützung bei der Einrichtung einer Auskunftsroutine für Betroffene
- Überprüfen der Datensicherheitskriterien nach §9 BDSG
- Überprüfen der betrieblichen Richtlinien auf Datenschutzkonformität
- Überprüfen der betrieblichen Richtlinien zur Nutzung von Internet, Email
- Überprüfen von Videoüberwachungseinrichtungen
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Kontakt |
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prinz data protection
Dipl.-Inf.(FH)Tim Prinz
Heisinger Str. 47
D-87437 Kempten(Allgäu)
Tel.: 0831/52 08 95-0
Fax: 0831/52 08 95-1
eMail: info@prinz-dataprotection.de
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