Datenschutzbeauftragte oder Geschäftsführung?
Wer die Verantwortung dafür trägt, dass personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden, ist im unternehmerischen Alltag nicht immer eindeutig. Was beispielsweise auch daran liegt, dass den Datenschutzbeauftragten durchaus eine tragende Rolle zukommt – schon aufgrund ihrer Fachkenntnis. Doch wofür sind sie tatsächlich verantwortlich?
Was müssen Datenschutzbeauftragte leisten?
Grundsätzlich zählt es zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten, die Verantwortlichen, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens darüber aufzuklären, welche Pflichten sie laut Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen haben. Sie haben eine beratende Funktion und sie verfügen über die dementsprechende Expertise. In der Praxis beraten sie daher auch zu allen Fragen der Umsetzung der DSGVO und stehen für die Unterstützung bei der adäquaten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme bereit. Ein weiterer wichtiger Part ihrer Arbeit ist es, die Einhaltung von Datenschutzregeln und die Vorgehensweise der Verantwortlichen zu überwachen, die dem Schutz personenbezogener Daten dienen. Allerdings gibt es einen entscheidenden Faktor in Bezug auf die Verantwortlichkeit: Die Datenschützerinnen und Datenschützer müssen diese Strategien nicht entwickeln und sich daran auch nicht aktiv beteiligen. Sie sind dafür nicht verantwortlich.
Wer sind die Verantwortlichen?
Zwar sind die Datenschutzbeauftragten als Berater aktiv, doch die Verantwortung dafür, dass die Datenverarbeitung den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung entsprechend umgesetzt wird, obliegt der Geschäftsführung beziehungsweise der Leitungsebene der Organisation. Die Datenschutzgrundverordnung gibt vor, dass die oder der Verantwortliche die Verantwortung für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben trägt und sowohl die Zwecke als auch die Mittel definiert, zu und mit denen Daten verarbeitet werden. Außerdem umfasst diese Verantwortung auch, dass die Rechte Betroffener gewahrt und dass Datenschutzfolgenabschätzungen durchgeführt werden.
Pflichtverletzungen
Auch wenn Datenschutzbeauftragte selbst ihre Pflichten verletzen, hat die oder der Verantwortliche die nötigen Maßnahmen zu treffen, um dieses Problem zu lösen. In solch einem Fall kann die Lösung sein, dass die oder der Verantwortliche die Position der oder des Datenschutzbeauftragten mit einer anderen Person besetzt. Selbst wenn Datenschutzbeauftragte es beispielsweise versäumen, die Beschwerde einer oder eines Betroffenen zu bearbeiten, wird letztlich der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen. Auch Bußgelder werden den Verantwortlichen auferlegt – nicht den Datenschützerinnen oder Datenschützern.
Verantwortung übernehmen!
Wir erklären Ihnen gern, wie Sie Ihr Unternehmen auch bezüglich der Verantwortung für den Datenschutz rechtskonform aufstellen. Rufen Sie uns an unter 09122 6937302 oder senden Sie uns Ihre Nachricht! Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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