Unser Service der EU-Vertretung basiert auf Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung: dem Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern.

Warum ist die Bestellung eines EU-Vertreters notwendig?
Natürliche Personen in der EU, Betroffene genannt, werden von den Regelungen der DSGVO geschützt, auch wenn ihre Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Werden von außerhalb der EU Betroffenen innerhalb der EU Waren oder Dienstleistungen angeboten oder wird das Verhalten von Betroffenen in der EU durch Verantwortliche von außerhalb der EU überwacht, ergibt sich die Verpflichtung in der EU einen Vertreter zu bestellen.
In unserer Funktion als EU-Vertreter übernehmen wir folgende Aufgaben:



Die Benennung eines Vertreters in der Europäischen Union erfolgt in Schriftform.
Im Rahmen unseres Angebots der EU-Vertretung sind wir Mitglied bei der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK UK) und bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz.
Ein Vertreter innerhalb der EU muss von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter bestellt werden, wenn dieser nicht in der EU ansässig ist und gleichzeitig personenbezogene Daten von Betroffenen in der EU im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder der Beobachtung von deren Verhalten. Der Vertreter dient als Anlaufstelle für die von der Verarbeitung Betroffenen und für Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Keinen Vertreter bestellen müssen Verantwortliche für Verarbeitungen, welche gelegentlich erfolgen, die umfangreiche Verarbeitungen besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO und Verarbeitungen, die unter Berücksichtigung ihrer Art, Umstände, ihres Umfangs und Zwecke voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt. sowie Verantwortliche, die öffentliche Stellen oder Behörden sind.
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema

Telefon: +49 91 22 / 6 93 73 02