Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien

Die Zukunft der Datenübermittlungen nach Großbritannien stand nach dem Brexit lange Zeit auf wackligen Füßen. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU wurde eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2021 vereinbart. Bis dahin sollten Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich unter den gleichen Bedingungen wie vor dem Brexit möglich sein. Diese Zeit wollte die EU-Kommission nutzen, um eine Regelung für die Zeit nach Ablauf der Übergangsphase zu finden.

Heute, 2 Tage vor dem Ablauf der Übergangsfrist, hat die Europäische Kommission dem Angemessenheitsbeschluss zum Vereinigten Königreich zugestimmt. Der Beschluss tritt ab sofort in Kraft. Es müssen also zukünftig keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern nach Großbritannien zu übermitteln. Das Datenschutz-Niveau des Vereinigten Königreichs wird von der EU-Kommission als gleichwertig zu dem der EU angesehen, eine Datenübermittlung in das Vereinigte Königreich gilt als sicher.

Dies liegt für die EU-Kommission vor allem auch darin begründet, dass die heutigen geltenden Bestimmungen Großbritanniens zum Schutz personenbezogener Daten aus den Grundsätzen, Rechten und Pflichten der DSGVO übernommen wurden.

Auch bei der prekären Frage des Zugriffs von britischen Behörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern ist die EU-Kommission von dem britischen System und seinen Garantien überzeugt. Ein behördlicher Zugriff darf nur dann erfolgen, wenn dieser unter Berücksichtigung der Umstände angemessen und notwendig ist. Das gilt insbesondere, wenn es sich um den Zugriff von Nachrichtendiensten handelt. Dieser ist nur dann möglich, wenn die Genehmigung eines unabhängigen Rechtsorgans vorab vorliegt.

Um auf eine mögliche zukünftige Entwicklung der Rechtslage in Großbritannien reagieren zu können, wurde ein Angemessenheitsbeschluss erstmals befristet. Der Angemessenheitsbeschluss gilt damit für die nächsten 4 Jahre.

Dieser Beschluss gibt EU-Unternehmen nun die Rechtssicherheit ihre Datenübermittlungen mit UK-Unternehmen im gewohnten Rahmen fortführen zu können.

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Ihr Datenschutz-Prinz Team

Quellen: 

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3183

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