Saftige Strafen bei Verstößen gegen DSGVO

Bußgelder bis zu 20.000.000 Euro

Seit 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Damit wurden europaweit und in den einzelnen Mitgliedstaaten aber nicht nur neue Regeln, sondern auch Bußgelder bis zu 20.000.000 Euro eingeführt. Diese Bußgelder können verhängt werden, wenn Verantwortliche gegen die DSGVO verstoßen. Bei Unternehmen können sich die Bußgelder auch am weltweiten Vorjahresumsatz orientieren. Bis zu vier Prozent dieses Umsatzes können dann als Bußgeld verhängt werden. Das können empfindliche Summen sein, die den Geschäftserfolg durchaus infrage stellen können. Nicht immer müssen die Höchstsätze des Bußgeldkatalogs verhängt werden. Doch dass die Strafen empfindlich sind, ist durchaus gewünscht.

20 Millionen Bußgeld

Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder aber – bei Unternehmen – bis zu vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes kann beispielsweise in folgenden Fällen verhängt werden:

  • Verstoß gegen Art. 5 DSGVO: Missachtung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Verstoß gegen Art. 6 DSGVO: unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Verstoß gegen Art. 7 DSGVO: Missachtung der Bedingungen für die Einwilligung in eine personenbezogene Datenverarbeitung


10 Millionen Bußgeld

Bis zu 10 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu zwei Prozent des globalen Vorjahresumsatzes kann das Bußgeld zum Beispiel in diesen Fällen betragen:

[liste]

  • Verstoß gegen Art. 8 DSGVO: Missachtung der Bedingungen für die Einwilligung von Kindern bezüglich der Dienste der Informationsgesellschaft
  • Verstoß gegen Art. 25 DSGVO: unzureichende Technikgestaltung zum Datenschutz beziehungsweise keine datenschutzfreundlichen Voreinstellungen
  • Verstoß gegen Art. 28 DSGVO: Missachtung der Bestimmungen für Auftragsverarbeiter


Besondere Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes

Neben den europaweit geltenden Sanktionen gelten weitere spezifische Vorschriften für Deutschland. Diese Bußgeldvorschriften definiert das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG. Die Höhe beträgt bei den folgenden Verstößen bis zu 50.000 Euro:

  • Verstoß gegen § 30 Abs. 1: Erhebt eine Auskunftei geschäftsmäßig personenbezogene Daten, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu beurteilen, und behandelt Auskunftsverlangen aus anderen EU-Staaten anders als die von inländischen Darlehensgebern, fällt dies unter diese Vorschriften.
  • Verstoß gegen § 30 Abs. 2: Dieses Bußgeld kann auch verhängt werden, wenn Verbraucher bei einem abgelehnten Darlehensvertrag wegen einer Bonitätsauskunft unzureichend oder gar nicht unterrichtet werden.


Lassen Sie sich rechtzeitig beraten

Lassen Sie sich von diesen doch oft sehr empfindlichen Bußgeldern bei Verstößen gegen die DSGVO nicht verunsichern, sondern setzen Sie rechtzeitig auf unsere Beratung. Nehmen Sie Kontakt auf unter Telefon 09122 6937302 oder senden Sie uns Ihre Nachricht

Ihr Team von Datenschutz Prinz

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