LfD Niedersachsen setzt ein Bußgeld von 1,1 Mio. Euro gegen Volkswagen fest

Diese Meldung veröffentlichte die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen am 26.07.2022.

Bereits 2019 wurden im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Dienstleisters für Forschungsfahrten datenschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Es wurde ein Fahrassistenzsystem zur Vermeidung von Verkehrsunfällen erprobt und trainiert. Hierzu wurde ein Kameraaufbau auf dem Fahrzeug platziert, welche aufgrund ihrer ungewöhnlichen Optik der österreichischen Polizei auffiel und diese das Fahrzeug anhielt. 

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass, aufgrund eines Versehens, Magnetschilder mit Kamerasymbol fehlten, ebenso wie die weiteren datenschutzrechtlichen Informationen für die anderen Verkehrsteilnehmer. Diese hätten gem. Art. 13 DSGVO über diese Datenverarbeitung aufgeklärt werden müssen. 

Im Laufe der Ermittlungen wurde ein Fehlen der folgenden Dokumentationen festgestellt:

- ein Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO) zwischen Volkswagen und dem Dienstleister

- eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DSGVO) war nicht durchgeführt

- eine Erläuterung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verarbeitungsverzeichnis fehlte (Art. 30 DSGVO).

Alle 4 Verstöße sind Teil des Bußgeldbescheids wurden jedoch mit niedrigem Schweregrad bewertet. Diese Verstöße wurden umgehend durch Volkswagen abgestellt 

Die LfD hatte vor Erlass des Bescheides andere betroffene Datenschutzbehörden im Kooperationsverfahren nach Art. 60 DSGVO beteilgt, da es sich hier um eine grenzüberschreitende Verarbeitung handelte. 

Die Volkswagen Aktiengesellschaft hat mit der Datenschutzbehörde kooperiert und das Bußgeld bereits akzeptiert. 


Hier geht es zur Pressemitteilung des LfD Niedersachsen

Eure Andrea

von Datenschutz Prinz

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