Allmächd Datenschutz - Datenschutz beim Unternehmensverkauf – Was gilt es zu beachten?

Die neue Ausgabe unserer Datenschutzkolumne ist online: 


Beim Verkauf eines Unternehmens spielen personenbezogene Daten eine zentrale Rolle, weshalb die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigt werden müssen. Je nach Unternehmensform ergeben sich unterschiedliche Pflichten: Während bei Kapitalgesellschaften keine Datenübermittlung stattfindet, werden bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften personenbezogene Daten wie Kunden-, Mitarbeiter- oder Lieferantendaten übertragen.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Datenübertragung vor dem Verkauf: Nur mit freiwilliger Einwilligung oder berechtigtem Interesse möglich.
  • Nach dem Verkauf: Daten dürfen zur Vertragserfüllung übergeben werden, wobei sensible Mitarbeiterdaten geschützt bleiben.
  • Kundendaten: Die Übermittlung hängt vom Vertragsstatus ab – laufende Verträge erlauben die Weitergabe, in anderen Fällen ist die Zustimmung erforderlich.
  • Besondere Datenkategorien: Daten wie Gesundheits- oder Bankinformationen erfordern stets eine ausdrückliche Einwilligung.

Verkäufer und Käufer sind gleichermaßen verantwortlich, den datenschutzkonformen Umgang mit allen personenbezogenen Daten sicherzustellen. 

Wir sind gerne an Ihrer Seite. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09122 6937302 und mit Ihrer persönlichen Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

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