Whistleblowing: Hinweisgeberrichtlinie

Hinweisgeberrichtlinie - Hinweisgebersystem vorgeschriebenWas bedeutet Whistleblowing?

Der Ausdruck Whistleblowing stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „etwas aufdecken“, auch „Hinweise geben“ oder „Hinweisgebung“.

 

Und wer ist ein Whistleblower?

Hinweisgeber sind Menschen, die Missstände melden. Entweder weil diese Missstände für Mensch oder Umwelt gefährlich sind. Oder weil es sich um gesetzes- beziehungsweise regelwidrige Handlungen eines Unternehmens oder einzelner Mitarbeiter handelt.

Warum ist die EU-Richtlinie für Hinweisgeberschutz so wichtig?

Hinweisgeber, die sogenannten Whistleblower, aber auch Beschuldigte und andere Beteiligte, müssen geschützt werden, wenn sie für die Öffentlichkeit relevante Informationen weitergeben. Zu leicht wären sie in ihrem Umfeld sonst Restriktionen ausgesetzt:

  • Mitarbeiter hätten andernfalls oft Angst, auf Rechtsverstöße im Unternehmen hinzuweisen.
  • Sie müssen häufig mit Nachteilen rechnen, wenn sie beispielsweise einen Kollegen einer Straftat bezichtigen oder Missstände im Unternehmen aufzeigen.
  • Whistleblower sind ihrem Arbeitgeber oftmals „ein Dorn“ im Auge und stoßen daher auf negative Reaktionen.
  • An die Öffentlichkeit zu gehen, kann schlimmstenfalls zur Kündigung führen.
  • Gelingt es, ihren Arbeitsplatz zu erhalten, werden Hinweisgeber leicht Opfer von Mobbing.
„Dieser Schutz ist so wichtig, weil Straftaten nicht aufgedeckt und verfolgt werden könnten, wenn potenzielle Hinweisgeber schweigen.“
Andrea Prinz, Datenschutz Prinz

Hinweisgeberrichtlinie: Welche Vorgaben sind gültig?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie 2019/1937), die auch EU-Richtlinie Hinweisgeberschutz genannt wird, gilt bereits seit 17. Dezember 2021. Das bedeutet, dass sie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt und jeweils in nationales Recht integriert werden muss. Die EU-Richtlinie Hinweisgeberschutz definiert die umzusetzenden Ziele und Mindestanforderungen.

 

Handeln Sie schnell!

Zum 1. Januar 2023 trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es beinhaltet, dass ein Hinweismanagementsystem im Unternehmen einzuführen ist.

Wenn Ihr Unternehmen über 250 Mitarbeiter hat oder eine öffentliche Einrichtung ist, gilt diese Vorgabe von diesem Tage an. Unternehmen in Deutschland mit einer Mitarbeiterzahl von 50 bis 249 Mitarbeitern haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, das Hinweismanagementsystem einzuführen. Die Bundesregierung forciert das Thema. Wir raten deshalb dazu, das Thema zügig anzugehen und umzusetzen.

 

In welchen Bereichen schützt die EU-Richtlinie Whistleblower?
  • Öffentliches Auftragswesen, inklusive der Vergabe staatlicher Konzessionen
  • Datenschutzrecht
  • Binnenmarktregulierung, inklusive Wettbewerbs-, Beihilfen- und Körperschaftssteuerrecht
  • Regulierung des Finanzdienstleistungssektors, inklusive der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produkt-, Verkehrs- und Lebensmittelsicherheit
  • Umweltrecht
  • Gesundheitsrecht
  • Verbraucherschutzrecht

Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Richtlinie Hinweisgeberschutz

Wird gegen die EU-Richtlinie verstoßen, drohen als Konsequenz beziehungsweise Sanktion Reputationsverlust, Bußgelder und Schadensersatzansprüche.

Hinweisgeberrichtlinie - Hinweisgebersystem vorgeschrieben

Whistleblower Service für Ihr Unternehmen

Mit dem Whistleblower Service von Datenschutz Prinz steht Ihrem Unternehmen ein wirkungsvolles Hinweismanagementsystem zur Verfügung, das Sie dabei unterstützt, mögliches Fehlverhalten, Unstimmigkeiten oder Missstände zu vermeiden und proaktiv Lösungen zu entwickeln. Das ist ein wichtiger Schritt zu einem souveränen Umgang mit Hinweisen aus dem Unternehmen oder von externen Stellen:

  • Der Whistleblower Service erleichtert es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch externen Personen, Missstände zu melden.
  • Mit der Implementierung dieses Hinweismanagementsystems können Sie Verstöße daher präventiv angehen und idealerweise sogar von vornherein vermeiden.
  • Die Möglichkeit zu einem Fehlverhalten kann so früh wie möglich erkannt und beseitigt werden.
  • So können Sie sicherstellen, dass die Richtlinien und Verfahren der Organisation sowie die gesetzlichen und sozialen Verpflichtungen eingehalten werden.
  • Das Hinweismanagementsystem unterstützt Sie dabei, das Personal zu gewinnen und zu halten, das sich den Werten der Organisation und der Organisationskultur verpflichtet fühlt.
  • Ein wirksames Hinweismanagementsystem schafft Vertrauen in die Organisation.
  • Mit unserem Whistleblower-Service fördern Sie eine Kultur der Offenheit, Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit.
 

 

So funktioniert der Whistleblower-Service

Sie können Ihr Hinweisgebersystem so aufbauen, dass die Kommunikationswege sich gut in die Strukturen Ihres Unternehmens einfügen: Möglich sind die Nutzung einer Hotline, des Postwegs, eines Briefkastensystems oder die Einbindung einer Vertrauensperson im Betrieb.

 

Whistleblower Service

Besonders hervorzuheben sind externe Meldeportale wie unser Whistleblower Service. Sie können diese App Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als externe Lösung anbieten. Mit unserer Komplettlösung sind Sie im Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz datenschutzkonform aufgestellt und sparen Ihre Ressourcen.

Bei der Einrichtung der Whistleblower Service App in Ihrem Unternehmen unterstützen wir Sie gern in vollem Umfang. Das Ergebnis wird Sie überzeugen. Sie profitieren von komfortablen und praxisnah entwickelten Features:

  • Erstsichtung, Prüfung und Selektion von Meldungen
  • Überwachung der fristgerechten Bearbeitung
  • Übernahme der Kommunikation mit dem Hinweisgeber
  • Erstellung von Statistiken zum Meldeverhalten
  • Mustervorlagen für Ihre Mitarbeiter und Geschäftskunden

 

Sie haben Fragen zu unserem Whistleblower Service oder wünschen ein unverbindliches Angebot? Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns. Vereinbaren Sie Ihren Termin unter Telefon 09122 6937302 oder senden Sie uns einfach Ihre Nachricht.