Unser Service der EU-Vertretung basiert auf Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung:
Wir unterstützen Ihr Unternehmen, wenn Sie eine EU-Vertretung benötigen, weil Sie mit Ihrem Unternehmen nicht in der Union niedergelassen sind.
Warum muss eine EU-Vertretung bestellt werden?
Natürliche Personen in der Europäischen Union – sogenannte Betroffene – werden von den Regelungen der DSGVO auch dann geschützt, wenn ihre Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Werden Betroffenen innerhalb der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen von außerhalb der EU angeboten oder wird das Verhalten von Betroffenen in der EU durch Verantwortliche von außerhalb der EU überwacht, müssen die Verantwortlichen von außerhalb der EU einen Vertreter in der Europäischen Union bestellen. Dieser übernimmt dann die EU-Vertretung.
In unserer Funktion als EU-Vertretung übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:
Wichtig zu wissen!
- Die Benennung eines Vertreters in der Europäischen Union erfolgt in Schriftform.
- Im Rahmen unseres Angebots der EU-Vertretung sind wir Mitglied bei der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK UK) sowie bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz.
Ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter, der nicht in der EU ansässig ist, aber personenbezogene Daten von Betroffenen in der EU im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder im Zusammenhang mit der Beobachtung von deren Verhalten verarbeitet, muss einen Vertreter innerhalb der Europäischen Union bestellen.
Dieser EU-Vertreter dient als Anlaufstelle
- für die von der Verarbeitung Betroffenen und
- für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden.