Unser Service der EU-Vertretung basiert auf Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung:
Wir unterstützen Ihr Unternehmen, wenn Sie eine EU-Vertretung benötigen, weil Sie mit Ihrem Unternehmen nicht in der Union niedergelassen sind.
Warum muss eine EU-Vertretung bestellt werden?
Natürliche Personen in der Europäischen Union – sogenannte Betroffene – werden von den Regelungen der DSGVO auch dann geschützt, wenn ihre Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Werden Betroffenen innerhalb der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen von außerhalb der EU angeboten oder wird das Verhalten von Betroffenen in der EU durch Verantwortliche von außerhalb der EU überwacht, müssen die Verantwortlichen von außerhalb der EU einen Vertreter in der Europäischen Union bestellen. Dieser übernimmt dann die EU-Vertretung.
In unserer Funktion als EU-Vertretung übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:




Wichtig zu wissen!
- Die Benennung eines Vertreters in der Europäischen Union erfolgt in Schriftform.
Ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter, der nicht in der EU ansässig ist, aber personenbezogene Daten von Betroffenen in der EU im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder im Zusammenhang mit der Beobachtung von deren Verhalten verarbeitet, muss einen Vertreter innerhalb der Europäischen Union bestellen.
Dieser EU-Vertreter dient als Anlaufstelle
- für die von der Verarbeitung Betroffenen und
- für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von natürlichen Personen. Und zwar unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet:
- im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union
- durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Personen, die sich in der Union befinden, im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an betroffene Personen in der Union, oder im Zusammenhang mit der Beobachtung ihres Verhaltens in der Union
- durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund des Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt.