Baden-Württemberg - LFDI - Artikel 17 DS-GVO Self-Check

Der Self-Check des LfDI Baden-Württemberg kann Verantwortlichen als Mittel zur Selbstkontrolle zur Implementierung des Art. 17 DS-GVO und damit als „Realitätscheck“ dienen.

 

Hier finden Sie den Link zum Self-Check