NIS-2 Richtlinie

NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten

Am 27.12.2022 wurde die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Die aktuelle NIS-2-Richtlinie stellt eine Weiterentwicklung der (ersten) NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 dar („EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“).

Das nationale Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird derzeit erarbeitet. Die Federführung dafür liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Wir bitten um Verständnis, dass das BSI sich nicht zu Gesetzgebungsvorhaben äußert, deren Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist.

Hier finden Sie die NIS2 Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates