Von Andrea prinz auf Donnerstag, 19. Juni 2025
Kategorie: IT-Sicherheit

IT-Sicherheitsvorfall – besondere Rahmenbedingungen

Kritische Infrastrukturen

Für kritische Infrastrukturen, kurz KRITIS, also für Betreiber von Anlagen in den Bereichen Energie, Ernährung, Finanzwesen, Gesundheit, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport, Verkehr, Versicherungswesen und Wasser gibt es besondere Meldepflichten nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSIG. Nach der Registrierung Ihrer Kontaktstelle sollten Sie per Post neben anderen Unterlagen ein Meldeformular und auch eine Anleitung für die Meldung erhalten haben. Diese Meldekanäle sollten Sie bei einem IT-Sicherheitsvorfall umgehend nutzen.

Vertragliche Verpflichtungen

Sind Sie vertragliche Verpflichtungen eingegangen, aufgrund derer Sie Auftraggeber, Auftragnehmer, Partner oder Versicherungen über den IT-Sicherheitsvorfall informieren müssen? Möglicherweise gelten in Ihrer Organisation für solche Fälle noch weitere Compliance-Regeln, nach denen Sie nun aktiv werden müssen. Sie können den Vorfall aber auch freiwillig melden. Etwa um andere Organisationen vor ähnlichen Gefährdungen zu schützen. Das können Sie sogar anonym oder unter einem Pseudonym tun, wenn Sie die Meldung beim Melde- und Informationsportal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik abgeben.

Strafanzeige stellen?

Je nach Einzelfall kann es durchaus gewichtige Argumente dafür geben, eine Strafanzeige zustellen. Zum einen erhofft man sich von der Verfolgung und Anklage von Straftätern auch im Bereich des Cybercrimes eine abschreckende Signalwirkung an eventuelle weitere Täter. Zum anderen können aufgrund der Informationen über einen IT-Sicherheitsvorfall, bei dem die Täter strafrechtlich verfolgt wurden, möglicherweise die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden neue Erkenntnisse gewinnen und neue Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung der Cyber-Kriminalität entwickeln. Sie können sich an die zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen, kurz ZAC, wenden.

So finden Sie Unterstützung

Sie können verschiedene Wege einschlagen, um bei der Bewältigung eines IT-Sicherheitsvorfalls Unterstützung zu erhalten. Wenden Sie sich beispielsweise an die Industrie- und Handelskammer, an die Handwerkskammer oder auch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Selbstverständlich unterstützen auch wir Sie mit unserer Expertise und unserer Praxiserfahrung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 09122 6937302 und selbstverständlich mit Ihrer Nachricht.

Ihr Team von Datenschutz Prinz