Von Andrea prinz auf Dienstag, 30. Dezember 2025
Kategorie: Datenschutz

Aktenaufbewahrung und Löschung in Arzt- und Psychotherapiepraxen – praxisnahe Hinweise für Datenschutz und Berufsrecht

Für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gilt: Behandlungsunterlagen müssen über Jahre hinweg aufbewahrt werden – zugleich sind sie verpflichtet, sie nach Ablauf der Fristen zu löschen oder zu vernichten. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen berufsrechtliche, datenschutzrechtliche sowie haftungsrechtliche Folgen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die wichtigsten Anforderungen zur Aufbewahrung, zur Löschung und zum sicheren Umgang mit Patientenakten.

Aufbewahrungsfristen – was gilt?

Löschung und Vernichtung – wie ist datenschutzkonform vorzugehen?

Schnittstellen zu Datenschutz und Schweigepflicht

Praxisnahe Handlungsempfehlungen 

1. Bestandsaufnahme Ihres Aktenmanagements 2. Transparentes Verfahren zur Löschung 3. Sichere Vernichtung externer Dienstleister 4. Information der Patientinnen und Patienten 5. Überwachung und Dokumentation

Die Herausforderung: Im Tagesbetrieb kommt die Aktenführung oft automatisch – aber die aktive Steuerung der Aufbewahrungs- und Löschfristen wird häufig vernachlässigt. Für Praxen bedeutet das: Ein klar strukturiertes Lösungsmanagement ist unerlässlich. Nur mit sauber dokumentierten Fristen, sicheren Löschverfahren und Information der Betroffenen erfüllen Sie sowohl berufs- als auch datenschutzrechtliche Anforderungen.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Mit Sicherheit gut behandelt