Von Andrea prinz auf Donnerstag, 15. Mai 2025
Kategorie: Datenschutz

Aktualisierte Regelungen im Sozialdatenschutz: Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und den damit verbundenen rechtlichen Neuerungen hat sich auch der Sozialdatenschutz erheblich weiterentwickelt. Das Arbeitspapier "Der Sozialdatenschutz unter der Datenschutz-Grundverordnung" des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bietet eine umfassende Analyse dieser Veränderungen und deren Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sozialrecht.

Überblick über die Reformen

Das deutsche Sozialrecht unterliegt ständigen Anpassungen, um den aktuellen gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Beispielsweise wurden zum 1. Januar 2024 elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt, und zum 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle verpflichtend. Diese Neuerungen erfordern auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Sozialdatenschutzes, insbesondere im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Systematik des Sozialdatenschutzes

Der Sozialdatenschutz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sozialrecht. Die DSGVO bildet dabei den allgemeinen Rahmen, während spezifische Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert sind. Wichtige Aspekte hierbei sind:

  • Anwendungsbereich: Die Vorschriften gelten für alle Stellen, die Sozialdaten verarbeiten, einschließlich öffentlicher und privater Akteure.
  • Begrifflichkeiten: Klare Definitionen von Begriffen wie "Sozialdaten" und "Verarbeitung" sind essenziell für die korrekte Anwendung der Vorschriften.
  • Grundsätze: Dazu zählen unter anderem die Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. 

Wesentliche Änderungen im Sozialdatenschutz

Die Anpassungen im Sozialdatenschutz lassen sich in mehrere Kategorien unterteilen:

  1. Allgemeiner Sozialdatenschutz:
    • Inhaltliche Anpassungen: Harmonisierung der nationalen Regelungen mit den Vorgaben der DSGVO.
    • Konkretisierungen: Präzisierungen bei den Rechten der Betroffenen und den Pflichten der Verantwortlichen.
    • Nutzung von Gestaltungsspielräumen: Einräumung von Flexibilität für nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung spezifischer Datenschutzanforderungen.
  2. Besonderer Sozialdatenschutz:
    • Inhaltliche Anpassungen: Spezifische Regelungen für verschiedene Sozialleistungsbereiche wurden überarbeitet.
    • Konkretisierungen: Detaillierte Vorgaben für die Verarbeitung sensibler Daten, insbesondere im Gesundheitswesen.
    • Digitalisierung im Gesundheitswesen: Einführung neuer digitaler Anwendungen wie die elektronische Patientenakte erfordert angepasste Datenschutzmaßnahmen. 

Ausgewählte Datenschutzfragen

Einige spezifische Themen, die im Kontext des Sozialdatenschutzes besondere Aufmerksamkeit erfordern, sind:

  • Sozialdaten Verstorbener: Die Frage, inwieweit Datenschutzrechte auch nach dem Tod einer Person gelten und wie mit den Daten Verstorbener umzugehen ist.
  • Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag: Regelungen zur Auftragsverarbeitung, insbesondere die Verantwortlichkeiten und Pflichten der beteiligten Parteien. 

Die Integration der DSGVO in das deutsche Sozialrecht stellt eine bedeutende Herausforderung dar, bietet jedoch auch Chancen für einen verbesserten Schutz personenbezogener Daten. Es ist entscheidend, dass alle Akteure im Sozialwesen die neuen Regelungen verstehen und umsetzen, um den Anforderungen des modernen Datenschutzes gerecht zu werden.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Datenschutz-Bayern