Von Andrea prinz auf Sonntag, 24. November 2024
Kategorie: Allmächd - unsere Datenschutzkolumne

Allmächd Datenschutz - Datenschutz beim Unternehmensverkauf – Was gilt es zu beachten?

Die neue Ausgabe unserer Datenschutzkolumne ist online: 


Beim Verkauf eines Unternehmens spielen personenbezogene Daten eine zentrale Rolle, weshalb die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigt werden müssen. Je nach Unternehmensform ergeben sich unterschiedliche Pflichten: Während bei Kapitalgesellschaften keine Datenübermittlung stattfindet, werden bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften personenbezogene Daten wie Kunden-, Mitarbeiter- oder Lieferantendaten übertragen.

Wichtige Punkte im Überblick:


Verkäufer und Käufer sind gleichermaßen verantwortlich, den datenschutzkonformen Umgang mit allen personenbezogenen Daten sicherzustellen. 

Wir sind gerne an Ihrer Seite. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09122 6937302 und mit Ihrer persönlichen Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Hier geht es zu unserer Kolumne im Meier Magazin