Allmächd Datenschutz - Das Recht am eigenen Bild

Seit heute ist der Beitrag im Meier-Magazin einsehbar, und zwar zum Thema "Das Recht am eigenen Bild". Wir klären die wichtigen Fragen: Kann man verhindern, dass man auf veröffentlichten Bildern zu sehen ist? Gibt es Fälle, in denen man das akzeptieren muss? Was gilt am Arbeitsplatz und in den sozialen Medien? Und sind Bilder von Kindern besonders geschützt?


Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack:

-Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Informationen über ihn veröffentlicht werden. Klingt kompliziert, ist aber super wichtig!
- Ausnahmen: Wann dürfen Bilder ohne Einwilligung veröffentlicht werden? Zum Beispiel bei politischen Ämtern oder Vereinsvorständen. Wie sieht's nach der Karriere aus?
- Arbeit und Soziale Medien: Arbeitgeber brauchen die ausdrückliche Einwilligung der Mitarbeiter, um deren Bilder zu verwenden – egal ob für Presse oder Werbung. Diese Einwilligung muss freiwillig und informiert sein und kann jederzeit widerrufen werden.
- Öffentliche Veranstaltungen: Was gilt bei Events? Wann ist man nur Beiwerk und wann im Mittelpunkt?
- Bilder von Minderjährigen: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Einwilligung der Eltern ist Pflicht und sollte schriftlich dokumentiert werden.

Hier können Sie unseren Beitrag im Meier Magazin nachlesen

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Ihr Team von Datenschutz Prinz


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