Hintergrund
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Beschwerden und der Durchsetzung des Gesetzes zusammenarbeiten müssen. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede in den nationalen Verfahrensgesetzen, und manche Mitgliedstaaten haben kein kodifiziertes Verfahren. Auch die DSGVO selbst liefert wenig Klarheit über verfahrensrechtliche Aspekte.
2023 schlug die Europäische Kommission eine neue Verordnung vor, um diese Zusammenarbeit zu erleichtern. Der Vorschlag stieß jedoch auf Kritik, da er die Befugnisse von betroffenen Behörden auf federführende Behörden verlagert und viele grundlegende Probleme nicht ausreichend adressiert.
Ursprünglicher Vorschlag und Änderungsanträge
Im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens haben das Europäische Parlament (unter Leitung des LIBE-Ausschusses) und der Rat der Europäischen Union ihre geänderten Fassungen des Kommissionsvorschlags veröffentlicht:
- Änderungsanträge des Europäischen Parlaments
- Änderungsanträge des Rats der Europäischen Union
Die Präsentation aus dem dazugehörigen Video ist ebenfalls als PDF verfügbar.
Nächste Schritte
Diese Fassungen müssen nun zu einem einheitlichen Text zusammengeführt werden, was im sogenannten "Trilog" erfolgen soll. Dies stellt eine große Herausforderung dar.
Vergleich der Fassungen
Sowohl die Version des Parlaments als auch die des Rates gehen politisch in die gleiche Richtung. Die Parlamentsversion verfolgt jedoch einen klareren Ansatz und vermeidet unnötige Schritte. Der Rat hat hingegen Elemente zum Kommissionsvorschlag hinzugefügt, was den Text teilweise komplizierter macht.
Zukünftige Updates
In den kommenden Wochen wird ein zweites Video über das Verfahren nach Artikel 65/66 sowie ein vollständiger schriftlicher Vergleich veröffentlicht.
Wir sind gerne an Ihrer Seite. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09122 6937302 und mit Ihrer persönlichen Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team von Datenschutz Prinz