Die Einführung von KI-gestützten Kamerasystemen in Berufsfahrzeugen bietet Transportunternehmen die Möglichkeit, Sicherheit und Effizienz zu verbessern. Gleichzeitig wirft sie jedoch erhebliche rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Fahrer.
Ziele der „erweiterten" KamerasDie Installation solcher Systeme verfolgt legitime Sicherheitsziele, insbesondere bei Transportunternehmen, die gefährliche Güter transportieren. Zu den Hauptzielen gehören:
- Reduzierung von Unfallrisiken:
- Erkennung von Müdigkeit und Ablenkung (z. B. Handynutzung oder Rauchen).
- Verbesserung der Reaktionszeiten bei potenziellen Gefahren.
- Sensibilisierung und Schulung:
- Nutzung von Daten zur Verbesserung der Fahrpraxis.
- Förderung von sicherem Verhalten am Steuer.
- Bewertung von Fahrern:
- Analyse des Fahrverhaltens zur Optimierung von Trainingsprogrammen.
Nach Artikel L. 1121-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs bleibt das Recht auf Achtung der Privatsphäre auch am Arbeitsplatz bestehen. Eingriffe in dieses Recht müssen gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sein.
2. DSGVO-KonformitätDie Verarbeitung personenbezogener Daten durch solche Kamerasysteme erfordert eine klare Rechtsgrundlage:
- Eine Einwilligung der Fahrer ist nicht frei möglich, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
- Es bleibt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers (§ Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), das durch angemessene Garantien abgesichert werden muss.
Seit Juli 2024 sind solche Systeme in neuen Güterfahrzeugen vorgeschrieben. Die Verordnung verlangt:
- Betrieb in einem geschlossenen Kreislauf.
- Keine Identifizierung der Fahrer.
- Beschränkung des Zugriffs auf technische Unterstützungszwecke.
Damit der Einsatz solcher Kameras rechtlich und ethisch vertretbar ist, müssen Arbeitgeber folgende Maßnahmen umsetzen:
1. Datenschutzfreundliches Design- Verarbeitung nur der notwendigen Daten, z. B. zur Auslösung von Warnungen.
- Keine Speicherung von Bildern oder technischen Daten, es sei denn, sie sind unverzichtbar.
- Information der Fahrer über:
- Verwendungszwecke der Daten.
- Mögliche disziplinarische Konsequenzen.
- Sicherstellung von Betroffenenrechten (z. B. Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht).
- Vermeidung der Erfassung von Daten anderer Verkehrsteilnehmer oder Passanten.
- Begrenzung der Kameraperspektive auf den Fahrerbereich.
- Information und Konsultation des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) in Unternehmen mit mehr als 11 Mitarbeitern.
- Klare Regelungen zur Nutzung der Daten, beispielsweise in einer Betriebsvereinbarung.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist bei der Einführung solcher Systeme dringend zu empfehlen. Sie hilft, Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu treffen.
Die Einführung von KI-gestützten Kameras in Gütertransportfahrzeugen bietet Chancen, bringt jedoch auch erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Arbeitgeber müssen sorgfältig abwägen, ob die Systeme notwendig und verhältnismäßig sind, und sicherstellen, dass sie sowohl die Sicherheit als auch die Privatsphäre der Fahrer respektieren. Eine transparente Kommunikation und strenge technische und organisatorische Maßnahmen sind unverzichtbar, um die Balance zwischen berechtigtem Interesse und Datenschutz zu wahren.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
- EU-Verordnung 2019/2144
- Artikel L. 1121-1 des Arbeitsgesetzbuchs
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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