Von Andrea prinz auf Samstag, 26. April 2025
Kategorie: Datenschutz

BGH-Urteil: Arzt muss negative Bewertung im Internet akzeptieren

Am 27. November 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wichtigen Fall zum Thema Online-Bewertungen (Aktenzeichen VI ZR 15/18). Es ging darum, ob ein Arzt eine schlechte Bewertung im Internet löschen lassen kann.

Der Fall: Arzt fühlt sich unfair bewertet

Ein Arzt wurde auf einem Bewertungsportal für Mediziner negativ bewertet. Er war der Meinung, dass die Bewertung falsch und unfair sei. Deshalb forderte er das Portal auf, den Eintrag zu entfernen.

Das Portal überprüfte die Beschwerde und fragte die Person, die die Bewertung geschrieben hatte, ob sie dabei bleiben möchte. Da die Person ihre Bewertung bestätigte und keine Beweise für eine Lüge vorlagen, ließ das Portal die Bewertung online.

Der Arzt war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht.

Vorherige Urteile: Unterschiedliche Meinungen

Zunächst entschied das Landgericht zugunsten des Arztes: Das Portal sollte die Bewertung löschen. Auch das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Die Begründung: Das Portal hätte genauer prüfen müssen, ob die Bewertung wahr ist oder nicht.

Doch der Betreiber des Bewertungsportals wollte sich damit nicht zufriedengeben und zog vor den BGH.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs

Der BGH entschied gegen den Arzt. Die Bewertung durfte online bleiben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bewertungsportale nicht jede Bewertung vollständig überprüfen müssen.

Solange ein Portal nach einer Beschwerde den Verfasser der Bewertung kontaktiert und dieser an seiner Aussage festhält, ist die Prüfungspflicht erfüllt.

Das bedeutet: Wer eine Bewertung löschen lassen will, muss beweisen können, dass sie falsch ist. Nur dann besteht ein Anspruch auf Löschung.

Aktuelle Rechtsprechung: Neue Schutzmechanismen für Unternehmen

In den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung zu Online-Bewertungen weiterentwickelt. Der BGH entschied 2022, dass Unternehmen nicht schutzlos negativen Bewertungen ausgesetzt sein dürfen.

Wenn kein tatsächlicher Kundenkontakt vorliegt, kann eine Bewertung als unzulässig gelten und gelöscht werden. Außerdem müssen Personen, die keine Kunden sind, dies in ihrer Bewertung klarstellen. Fehlt dieser Hinweis, kann die Bewertung als irreführend gewertet und entfernt werden.

Diese Urteile verschärfen die Anforderungen an Bewertungen und geben Unternehmen bessere Möglichkeiten, sich gegen ungerechtfertigte Kritik zu wehren.

Warum sind diese Urteile wichtig?

Diese Urteile haben große Auswirkungen auf Online-Bewertungen:


Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil von 2018 die Rechte der Bewertungsportale gestärkt. Gleichzeitig wird es für Ärzte und andere Unternehmen schwieriger, unerwünschte Bewertungen löschen zu lassen. Wer eine Bewertung anfechten will, muss handfeste Beweise liefern. Ohne klare Nachweise für eine Lüge bleibt eine Bewertung bestehen.

Die neuere Rechtsprechung (Urteil vom 22.11.2024 - 16 C 1063/24) zeigt jedoch, dass Unternehmen besser geschützt werden, insbesondere wenn Bewertungen ohne tatsächlichen Kundenkontakt oder irreführend sind. Diese Urteile sorgen für mehr Klarheit im Umgang mit Online-Bewertungen und betonen die Verantwortung der Bewertenden für transparente und wahrheitsgemäße Aussagen. 

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Ihr Team von Datenschutz Prinz