Von Andrea prinz auf Donnerstag, 18. April 2024
Kategorie: Datenschutz Grundwissen

Gut zu wissen: Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 38 der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Die Stellung des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und anderen Organisationen muss einigen Anforderungen genügen, die in Art. 38 DSGVO definiert wurden.


Was bedeutet das für den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen?

Diese doch recht abstrakt klingenden Vorgaben im konkreten Einzelfall anzuwenden, ist nicht immer einfach. Deswegen schauen wir, das Team von Datenschutz Prinz, uns immer genau an, wie die Situation in der jeweiligen Organisation ist, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie die Datenschutzbeauftragten eventuelle Interessenkonflikte von vornherein vermeiden können.

Lassen Sie uns über die Stellung Ihres Datenschutzbeauftragten sprechen!

Wir sind gern bereit, Sie und Ihre internen Datenschutzbeauftragten umfassend zu beraten. Zudem können wir auch die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten übernehmen. Rufen Sie uns bitte unter 09122 6937302 an oder senden Sie uns auch gern eine Nachricht, damit wir einen individuellen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren können. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

Ihr Team von Datenschutz Prinz