Statistiken über Haushalt, Personal und Durchsetzungsmaßnahmen der nationalen Aufsichtsbehörden in der EU

Anfang August veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen Überblick über die Ressourcen und Durchsetzungsmaßnahmen der nationalen Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dieser Überblick war vom LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) angefordert worden. Der EDSA weist darauf hin, dass die Durchsetzung der DSGVO nur dann gewährleistet werden kann, wenn die Behörden von den Mitgliedstaaten sowohl finanziell als auch personell angemessen ausgestattet werden.

Wir haben die interessantesten Erkenntnisse zu Budget und Personal für Sie zusammengefasst.
Hier der Link zum offiziellen Dokument mit allen Grafiken:
https://edpb.europa.eu/system/files/2021-08/edpb_report_2021_overviewsaressourcesandenforcement_v2_0.pdf

Die deutschen Aufsichtsbehörden haben bei weitem das höchste Budget zur Verfügung. Allerdings ist dabei zu beachten, dass dieses auf 18 unabhängige Behörden verteilt werden muss. Bei der großen Anzahl an Behörden in Deutschland ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass die deutschen Behörden im europäischen Vergleich die meisten Mitarbeiter beschäftigen. Sieht man sich die Zahlen rund um die Budgetierung genauer an, stechen einem die Österreicher besonders ins Auge. Von 2020 bis 2021 wurde das Budget um fast 50 % erhöht.

Die Aufsichtsbehörden waren gebeten worden, einzuschätzen, ob sie ihr Budget und ihr Personal für ausreichend halten. In beiden Fällen antworteten mehr als 80 % der Behörden mit "Nein", es reiche nicht aus, um die Aufgaben zu erfüllen.

In Irland sind 85 % der Mitarbeiter der Behörde ausschließlich damit befasst Sanktionen zu bearbeiten, fast die Hälfte des Personals ist mit grenzüberschreitenden Fällen beschäftigt und nur 54 % der Mitarbeiter betreuen nationale Fälle.

Die meisten Mitarbeiter in allen EU-weiten Aufsichtsbehörden kommen aus dem Bereich "Recht" oder arbeiten in diesem Bereich. Auffällig ist auch, dass es in Deutschland sehr viele IT-Experten gibt (103 von insgesamt 695). In Österreich kommt im Vergleich dazu genau ein IT-Experte auf insgesamt 45 Mitarbeiter.

Aus den Statistiken geht auch hervor, dass Litauen innerhalb der Gruppe der kleineren EWR-Mitgliedstaaten, die bei weitem aktivste Behörde ist, wenn es um nationale Durchsetzungsfälle geht.

Bei Fällen, die auf Beschwerden beruhen, liegt Österreich in der Gruppe der kleineren Mitgliedsstaaten ganz vorne.

Die aktivsten Behörden, die in ihren Ländern von Amts wegen ermitteln, sind überraschenderweise Rumänien, Österreich und Frankreich. Interessanterweise führt die Aufsichtsbehörde Spaniens - ein großes Land mit vielen Einwohnern und einer Vielzahl von Durchsetzungsmaßnahmen - im Vergleich zu den anderen EWR-Mitgliedstaaten nur wenige derartige Untersuchungen durch. In Irland besteht ein auffälliges Ungleichgewicht zwischen "abgeschlossenen" (15 %) und "noch laufenden" (85 %) Untersuchungen.

Die Länder, in denen die meisten Datenschutzverletzungen gemeldet werden, sind Deutschland und die Niederlande. In Spanien gibt es hingegen nur wenige und in Frankreich fast keine derartigen Meldungen.

Bei der Gesamtzahl der Fälle, in denen die Behörde Abhilfemaßnahmen ergreifen musste, liegt Irland mit großem Abstand vor allen anderen Aufsichtsbehörden.

Spitzenreiter für die behördliche Einschränkung bzw. das behördliche Verbot von Datenverarbeitungsaktivitäten ist Polen.

Rechtliche Grundlagen
Ergänzende Maßnahmen bei Datenübermittlungen in Dr...

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