Von Andrea prinz auf Donnerstag, 09. Januar 2025
Kategorie: Datenschutz

Datenschutzbehörden und Volkswagen: Innovation bei Fahrzeugdatenverarbeitung

Die Datenschutzbehörden Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern arbeiten eng mit der Volkswagen AG zusammen, um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für neuartige Datenverarbeitungen in Kundenfahrzeugen zu klären. Ziel ist die Weiterentwicklung von Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen, die ab dem vierten Quartal 2024 in ausgewählten Fahrzeugserien eingeführt werden sollen.

Geplante Datenverarbeitung

Volkswagen plant, Sensor- und Bilddaten aus Kundenfahrzeugen zu nutzen, um:

Daten sollen ausschließlich in festgelegten Szenarien (z. B. Notbremsungen oder Ausweichmanöver) verarbeitet werden, basierend auf der ausdrücklichen Einwilligung der Fahrzeugnutzenden. Eine dauerhafte Datenübertragung ist nicht vorgesehen.

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen

Volkswagen hat die Datenschutzbehörden frühzeitig informiert, um sicherzustellen, dass:

Die Behörden begleiten das Vorhaben eng und prüfen derzeit mögliche Risiken sowie geeignete Schutzmaßnahmen. Dazu gehört auch die Abstimmung auf europäischer Ebene, da noch offene Fragen zur datenschutzrechtlichen Bewertung bestehen.

Bedeutung der Innovation

Die geplante Nutzung von Kundenfahrzeugdaten markiert einen Wandel, da bisher nur Daten aus Entwicklungsfahrzeugen verwendet wurden. Dies könnte die Weiterentwicklung von Fahrerassistenzsystemen deutlich beschleunigen. Die Behörden betonen, dass der zielgerichtete Einsatz solcher Technologien erheblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen kann.

Ein endgültiges Prüfverfahren läuft noch. Details zu den betroffenen Fahrzeugmodellen und der technischen Umsetzung werden auf den Webseiten von Volkswagen, Audi und Porsche veröffentlicht.

Der Austausch zwischen Volkswagen und den Datenschutzbehörden zeigt, wie Innovation und Datenschutz im Gleichklang entwickelt werden können. Die enge Zusammenarbeit soll gewährleisten, dass sowohl technologische Fortschritte als auch der Schutz der Privatsphäre der Betroffenen im Fokus bleiben.

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