Von Andrea prinz auf Sonntag, 10. August 2025
Kategorie: Datenschutz

Datenschutzpflichten für Unternehmensleitungen ohne Datenschutzbeauftragte

Warum Datenschutz auch ohne DSB wichtig ist

In Deutschland gelten strenge Datenschutzregeln – vor allem seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Nur große Unternehmen müssen automatisch einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Doch auch kleinere Firmen haben klare Pflichten. Wenn Sie weniger als 20 Mitarbeitende mit Daten arbeiten, denken Sie vielleicht: „Wir brauchen keinen DSB". Das stimmt formal – aber die Verantwortung für Datenschutz bleibt bei der Unternehmensleitung.

Jedes Unternehmen muss ein funktionierendes Datenschutz-Managementsystem haben. Die Leitung muss entscheiden, wer sich im Team um den Datenschutz kümmert – und sicherstellen, dass diese Verantwortung wirklich umgesetzt wird.

1. Rechtlicher Hintergrund DS-GVO und BDSG: Wer muss was tun?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Nur wer weniger als 20 Personen regelmäßig mit dieser Aufgabe beschäftigt, ist von der Pflicht zur Benennung eines DSB befreit. Trotzdem bleibt die Verantwortung bestehen – denn die Gesetze gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.

2. Was bedeutet Datenschutz ohne DSB?

Die Leitung eines Unternehmens trägt die volle Verantwortung für den Datenschutz – auch ohne offiziellen Beauftragten. Es muss sichergestellt werden, dass bestimmte Aufgaben erledigt werden:

Diese Aufgaben müssen im Unternehmen klar verteilt und dokumentiert werden.

3. Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen

Damit Sie auch ohne Datenschutzbeauftragten sicher aufgestellt sind, finden Sie hier einen praktischen Leitfaden:

Zuständigkeiten klären


Schulung und Information


Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)


Technische und organisatorische Maßnahmen


Umgang mit Datenschutzvorfällen


Kommunikation mit Betroffenen und Behörden


Interne Kontrolle


4. Vorteile einer guten Datenschutzorganisation

Ein gut organisierter Datenschutz bringt viele Vorteile:


5. Häufige Fragen

Brauchen wir wirklich keinen Datenschutzbeauftragten?
Wenn weniger als 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist kein DSB vorgeschrieben. Aber: Die Pflichten bleiben bestehen.

Wer kann Datenschutzaufgaben übernehmen?
Eine fachkundige Person im Unternehmen, die geschult ist und regelmäßig weitergebildet wird. Externe Unterstützung ist ebenfalls möglich.

Wie oft sollten Datenschutzberichte erstellt werden?
Mindestens einmal im Jahr. Bei größeren Vorfällen auch häufiger.

Was tun bei Datenpannen?
Sofort dokumentieren, bewerten und – falls notwendig – innerhalb von 72 Stunden melden. Wichtig ist ein klarer Ablaufplan.

6. Tipps zur Umsetzung

  1. Verantwortlichkeiten dokumentieren
    Legen Sie schriftlich fest, wer sich im Unternehmen um Datenschutz kümmert.
  2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen
    Nutzen Sie einfache Tabellen oder Tools, um alle Datenverarbeitungen zu erfassen.
  3. Schulungen organisieren
    Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig für Datenschutz.
  4. IT-Sicherheit überprüfen
    Prüfen Sie Passwörter, Firewalls, Zugriffsrechte und Backups.
  5. Ablauf für Datenpannen definieren
    Legen Sie fest, wer im Ernstfall was tun muss – schnell und sicher.

Auch wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benötigt, bleiben viele Pflichten bestehen. Die Geschäftsleitung muss sicherstellen, dass Datenschutz professionell umgesetzt wird. Mit klaren Zuständigkeiten, Schulungen und einem übersichtlichen Managementsystem lassen sich Risiken vermeiden und Vertrauen schaffen.

Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe – sondern ein laufender Prozess. Wer ihn aktiv gestaltet, schützt nicht nur Daten, sondern auch das Unternehmen.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: GDD