Von Andrea prinz auf Sonntag, 14. Dezember 2025
Kategorie: Datenschutz

Datenschutzverletzung bei begleiteter Elternschaft – Interdiözesanes Datenschutzgericht urteilt

In einem aktuellen Beschluss hat das Interdiözesane Datenschutzgericht festgestellt, dass ein privater Jugendhilfeträger die Datenschutzrechte eines Vaters verletzt hat. Der Fall betrifft die Unterstützung des Antragstellers beim Umgang mit seinem Kind durch den Jugendhilfeträger. Das Gericht entschied, dass der Träger den Antragsteller nicht ausreichend über relevante Informationen informierte und Termine aufgrund einer Datenschutzbeschwerde absagte.

Sachverhalt

Der Antragsteller, ein Vater, war in ein familiengerichtliches Verfahren verwickelt, das durch eine Strafanzeige seiner Ex-Partnerin ausgelöst wurde. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein Kontaktverbot gegen ihn verhängt. Zur Aufrechterhaltung des Kontakts mit seinem Sohn stimmte der Antragsteller einem begleiteten Umgang durch eine Erziehungs- und Jugendberatungsstelle (EB) zu. Diese EB war eine Kooperation zwischen dem Jugendhilfeträger und der Diakonie.

Im Zeitraum von September 2020 bis Januar 2021 fanden mehrere Telefonkontakte zwischen der Polizei und der EB statt. In diesen Gesprächen informierte die Polizei die EB über die Strafanzeige und das Kontaktverbot sowie über mögliche Gefährdungen des Kindeswohls. Diese Informationen wurden jedoch nicht rechtzeitig oder vollständig an den Antragsteller weitergegeben.

Des Weiteren wurden Termine für den begleiteten Umgang abgesagt, nachdem der Antragsteller eine Datenschutzbeschwerde gegen den Jugendhilfeträger erhoben hatte.

Entscheidung des Gerichts

Das Interdiözesane Datenschutzgericht entschied, dass der Jugendhilfeträger die Datenschutzrechte des Antragstellers verletzt hat, indem er:

Im Übrigen wies das Gericht den Rechtsbehelf des Antragstellers als unbegründet zurück. Gerichtsgebühren wurden nicht erhoben, Auslagen wurden nicht erstattet.

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung des Datenschutzes im Kontext von Familienhilfe und Jugendhilfe. Es wird betont, dass Informationen, die die Rechte und das Wohl von Eltern und Kindern betreffen, transparent und rechtzeitig kommuniziert werden müssen. Zudem zeigt der Fall, dass Reaktionen auf Datenschutzbeschwerden nicht zu Benachteiligungen führen dürfen.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz