Von Andrea prinz auf Montag, 21. Oktober 2024
Kategorie: Datenschutz

E-Rezept in der Krankenkassen-App

BSI stellt die Weichen

Mit dem E-Rezept hat wohl ein großer Teil der Versicherten schon eigene Erfahrungen gemacht. Es reicht, einmal im Quartal die Gesundheitskarte beim Arzt einlesen zu lassen. Dann können Verschreibungen in der Cloud gespeichert und in der Apotheke über die Versichertenkarte abgerufen werden. Sofern der Schutz der personenbezogenen Daten sichergestellt ist, was gerade bei sensiblen Patientendaten besonders wichtig ist, profitieren in diesem Fall alle Seiten von der Digitalisierung. Mit dem Plan, diese Funktion auch über die Apps der Krankenkassen zu nutzen, kann sich der Service noch einen Schritt weiterentwickeln.

Sicherheitsgutachten erforderlich

Eine Voraussetzung müssen die Krankenkassen allerdings erfüllen, bevor die Integration in deren Apps umgesetzt werden kann: In einem Sicherheitsgutachten muss festgestellt werden, dass dabei die IT-Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, die in der Prüfvorschrift des BSI – des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – festgehalten wurden. Diese Sicherheitsgutachten werden von externen Prüfern erstellt. Nach der Bestätigung des Gutachtens durch das BSI dürfen die Funktionen des E-Rezepts in der App eingesetzt werden. Vor Kurzem haben die AOK – Allgemeine Ortskrankenkassen – und die TK – Techniker Krankenkasse – diese Option wahrgenommen.

E-Rezept in der App für 40 Millionen Versicherte

Mit diesem Schritt konnten die beiden Krankenkassen 40 Millionen Versicherten den Weg dazu ebnen, ihre E-Rezepte in der App des jeweiligen Krankenversicherers auf dem Smartphone abzurufen. Grundlegend dafür war auch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz DigiG.

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Dann freuen wir uns schon heute darauf, Sie umfassend zu informieren und zu beraten. Sie erreichen uns mit Ihrer Nachricht und sehr gern auch mit Ihrem Anruf unter Telefon 09122 6937302.

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: BSI