Von Andrea prinz auf Dienstag, 04. Februar 2025
Kategorie: Datenschutz

EDSA: Klärung zur Verwendung von Pseudonymisierung und Zusammenarbeit mit Wettbewerbsbehörden

1. Pseudonymisierung und ihre Rolle in der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hebt Pseudonymisierung als eine wichtige Schutzmaßnahme hervor. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seinen neuen Leitlinien folgende Kernpunkte klargestellt:

Wesentliche rechtliche Klarstellungen:


Unterstützung bei der Einhaltung der DSGVO:

Die Pseudonymisierung trägt dazu bei, dass Verantwortliche:


Technische Maßnahmen:
Die Leitlinien bieten detaillierte Empfehlungen zu technischen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit pseudonymisierter Daten zu gewährleisten und eine unbefugte Identifizierung zu verhindern.

Öffentliche Konsultation:

Die Leitlinien stehen bis zum 28. Februar 2025 zur öffentlichen Konsultation, um Rückmeldungen von Interessengruppen einzuholen und zukünftige rechtliche Entwicklungen zu berücksichtigen.

2. Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht: EDSA-Positionspapier

Der EDSA hat ein Positionspapier veröffentlicht, das das Zusammenspiel von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht thematisiert.

Kernaussagen:


Empfehlungen:


Kommentar des stellvertretenden Vorsitzenden:
Zdravko Vukíc betonte, dass der Schutz personenbezogener Daten in der Entwicklung moderner Geschäftsmodelle immer wichtiger werde. Der EDSA fördere die Kohärenz zwischen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, um den Schutz der Einzelnen zu gewährleisten.

Diese Leitlinien und Positionen zeigen, wie der EDSA dazu beiträgt, Datenschutz in einem breiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext zu stärken. 

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