Von Andrea prinz auf Sonntag, 27. April 2025
Kategorie: Datenschutz

EuGH stärkt Rechte von Transgender-Personen: Berichtigung von Geschlechtsangaben ohne operative Eingriffe möglich

EuGH stärkt Rechte von Transgender-Personen: Berichtigung von Geschlechtsangaben ohne operative Eingriffe möglich

Am 13. März 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Transgender-Personen innerhalb der Europäischen Union erheblich stärkt. In der Rechtssache C‑247/23 entschied der Gerichtshof, dass nationale Behörden verpflichtet sind, die Geschlechtsangabe in offiziellen Registern zu berichtigen, ohne den Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation zu verlangen. Ein ärztliches Attest genügt hierfür als Nachweis. 

Hintergrund des Falls

Der Entscheidung lag der Fall einer Person aus dem Iran zugrunde, die bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wurde, sich jedoch als Mann identifiziert. 2014 wurde dieser Person in Ungarn aufgrund ihrer Transidentität der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Trotz Vorlage medizinischer Atteste, die ihre männliche Identität bestätigten, wurde sie im ungarischen Flüchtlingsregister als Frau eingetragen. Im Jahr 2022 beantragte sie die Berichtigung dieser Angabe gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die zuständige Behörde lehnte den Antrag ab und verlangte den Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation als Voraussetzung für die Änderung. 

Entscheidung des EuGH

Der EuGH stellte klar, dass die DSGVO jeder Person das Recht einräumt, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen. Dazu zählt auch die Geschlechtsidentität. Der Gerichtshof betonte, dass die Forderung nach einer geschlechtsangleichenden Operation als Voraussetzung für die Berichtigung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und die körperliche Unversehrtheit darstellt. Ein ärztliches Attest, das die Geschlechtsidentität bestätigt, ist als Nachweis ausreichend.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre und die Rechte von Transgender-Personen in der EU. Es stellt klar, dass staatliche Stellen keine invasiven medizinischen Eingriffe verlangen dürfen, um die Berichtigung von personenbezogenen Daten zu genehmigen. Dies stärkt die Rechte von Individuen auf Selbstbestimmung und Datenschutz. 

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Für Transgender-Personen, die eine Berichtigung ihrer Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten anstreben, ergeben sich aus diesem Urteil folgende Empfehlungen:

  1. Antragstellung: Stellen Sie einen formellen Antrag bei der zuständigen Behörde zur Berichtigung Ihrer Geschlechtsangabe in offiziellen Registern.
  2. Ärztliches Attest: Legen Sie dem Antrag ein ärztliches Attest bei, das Ihre Geschlechtsidentität bestätigt. Eine geschlechtsangleichende Operation ist hierfür nicht erforderlich.
  3. Verweis auf das EuGH-Urteil: Beziehen Sie sich in Ihrem Antrag explizit auf das EuGH-Urteil vom 13. März 2025 (Rechtssache C‑247/23), das Ihr Recht auf Berichtigung ohne operative Eingriffe untermauert.
  4. Rechtsbeistand: Sollte die Behörde Ihren Antrag ablehnen oder zusätzliche Anforderungen stellen, ziehen Sie in Betracht, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Das Urteil des EuGH vom 13. März 2025 markiert einen bedeutenden Fortschritt für die Rechte von Transgender-Personen in der Europäischen Union. Es gewährleistet, dass die Berichtigung von Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten ohne invasive medizinische Eingriffe möglich ist und stärkt somit das Recht auf Selbstbestimmung und Datenschutz.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: EugH