EKD - Evangelische Kirche in Deutschland - Datenschutzbeauftragten melden

Nach § 36 Abs. 5 EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) ist die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Den Link zur Meldung Ihres Datenschutzbeauftragten finden Sie hier:

https://datenschutz.ekd.de/oebd/