Wenn Beschäftigte länger krank sind oder mehrfach hintereinander ausfallen, stellt sich für Arbeitgeber eine wichtige Frage: Handelt es sich um eine neue Krankheit oder um eine sogenannte Fortsetzungserkrankung?
Diese Unterscheidung ist entscheidend – vor allem für die Lohnfortzahlung. Gleichzeitig betrifft sie aber auch den Datenschutz, denn es geht um besonders sensible Gesundheitsdaten.
Was ist eine Fortsetzungserkrankung?Von einer Fortsetzungserkrankung spricht man, wenn:
- eine Krankheit nicht vollständig ausgeheilt ist
- und später erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt
In diesem Fall wird die Erkrankung als zusammenhängend betrachtet. Das hat eine wichtige Folge:
- Die Zeit der Erkrankung wird zusammengerechnet
- die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist in der Regel auf sechs Wochen begrenzt
Danach erhalten Beschäftigte in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse.
Warum interessiert das den Arbeitgeber?Arbeitgeber müssen prüfen, ob sie weiterhin zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind. Dafür kann es notwendig sein zu klären:
- ob mehrere Krankheitsphasen zusammenhängen
- oder ob es sich um unterschiedliche Erkrankungen handelt
Diese Prüfung kann jedoch schnell zu einem Problem führen – denn dafür werden Gesundheitsdaten benötigt.
Gesundheitsdaten sind besonders geschütztGesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten. Deshalb gelten strenge Regeln:
- Sie dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden
- es muss eine klare rechtliche Grundlage geben
- die Verarbeitung muss unbedingt erforderlich sein
Arbeitgeber dürfen also nicht einfach nach Diagnosen oder Details fragen.
Wann dürfen Arbeitgeber Daten verarbeiten?Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nur erlaubt, wenn sie zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten notwendig ist – zum Beispiel:
- zur Prüfung der Entgeltfortzahlung
- zur Klärung einer Fortsetzungserkrankung
Wichtig dabei:
- Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen
- ein bloßer Verdacht reicht nicht aus
Das bedeutet: Arbeitgeber dürfen nicht „auf Vorrat" Daten sammeln.
Gibt es mildere Mittel?Bevor Gesundheitsdaten abgefragt werden, müssen Arbeitgeber prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, zum Beispiel:
- Rückfrage bei der Krankenkasse
- Einschätzung durch den Betriebsarzt
Diese Wege sind datenschutzfreundlicher, da weniger sensible Informationen verarbeitet werden.
Einwilligung ist oft keine LösungIm Arbeitsverhältnis ist eine Einwilligung problematisch. Grund:
- Beschäftigte stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis
- eine freiwillige Entscheidung ist daher oft fraglich
Deshalb sollten Arbeitgeber sich nicht allein auf eine Einwilligung verlassen.
Wie müssen Daten geschützt werden?Wenn Gesundheitsdaten verarbeitet werden, gelten strenge Anforderungen:
- getrennte Speicherung von anderen Personaldaten
- Zugriff nur für berechtigte Personen
- sichere technische und organisatorische Maßnahmen
- Löschung, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden
Eine dauerhafte Speicherung oder Nutzung für andere Zwecke ist unzulässig.
Was bedeutet das für Beschäftigte?Für Sie als Arbeitnehmer gilt:
- Sie müssen nicht jede Information preisgeben
- nur erforderliche Daten dürfen verarbeitet werden
- Ihre Gesundheitsdaten sind besonders geschützt
- Sie haben ein Recht auf Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Fortsetzungserkrankung ist ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht – besonders bei längeren Krankheitsphasen. Gleichzeitig zeigt sie, wie sensibel der Umgang mit Gesundheitsdaten ist.
Wichtig ist:
- Arbeitgeber dürfen nur notwendige Daten verarbeiten
- konkrete Gründe sind erforderlich
- Datenschutz hat höchste Priorität
Gesundheitsdaten gehören zu den persönlichsten Informationen – ihr Schutz ist auch im Arbeitsverhältnis unverzichtbar.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: LDI NRW