Von Andrea prinz auf Freitag, 27. März 2026
Kategorie: Datenschutz

Fortsetzungserkrankung im Job – was Arbeitgeber über Ihre Gesundheit wissen dürfen

Wenn Beschäftigte länger krank sind oder mehrfach hintereinander ausfallen, stellt sich für Arbeitgeber eine wichtige Frage: Handelt es sich um eine neue Krankheit oder um eine sogenannte Fortsetzungserkrankung?

Diese Unterscheidung ist entscheidend – vor allem für die Lohnfortzahlung. Gleichzeitig betrifft sie aber auch den Datenschutz, denn es geht um besonders sensible Gesundheitsdaten.

Was ist eine Fortsetzungserkrankung?

Von einer Fortsetzungserkrankung spricht man, wenn:


In diesem Fall wird die Erkrankung als zusammenhängend betrachtet. Das hat eine wichtige Folge:


Danach erhalten Beschäftigte in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse.

Warum interessiert das den Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen prüfen, ob sie weiterhin zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind. Dafür kann es notwendig sein zu klären:

Diese Prüfung kann jedoch schnell zu einem Problem führen – denn dafür werden Gesundheitsdaten benötigt.

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten. Deshalb gelten strenge Regeln:


Arbeitgeber dürfen also nicht einfach nach Diagnosen oder Details fragen.

Wann dürfen Arbeitgeber Daten verarbeiten?

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nur erlaubt, wenn sie zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten notwendig ist – zum Beispiel:


Wichtig dabei:


Das bedeutet: Arbeitgeber dürfen nicht „auf Vorrat" Daten sammeln.

Gibt es mildere Mittel?

Bevor Gesundheitsdaten abgefragt werden, müssen Arbeitgeber prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, zum Beispiel:


Diese Wege sind datenschutzfreundlicher, da weniger sensible Informationen verarbeitet werden.

Einwilligung ist oft keine Lösung

Im Arbeitsverhältnis ist eine Einwilligung problematisch. Grund:


Deshalb sollten Arbeitgeber sich nicht allein auf eine Einwilligung verlassen.

Wie müssen Daten geschützt werden?

Wenn Gesundheitsdaten verarbeitet werden, gelten strenge Anforderungen:

Eine dauerhafte Speicherung oder Nutzung für andere Zwecke ist unzulässig.

Was bedeutet das für Beschäftigte?

Für Sie als Arbeitnehmer gilt:


Die Fortsetzungserkrankung ist ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht – besonders bei längeren Krankheitsphasen. Gleichzeitig zeigt sie, wie sensibel der Umgang mit Gesundheitsdaten ist.

Wichtig ist:


Gesundheitsdaten gehören zu den persönlichsten Informationen – ihr Schutz ist auch im Arbeitsverhältnis unverzichtbar.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: LDI NRW