Von Andrea prinz auf Dienstag, 24. Juni 2025
Kategorie: Datenschutz

Gefangenenpost im Fokus: Warum Kopien statt Originale in Sachsens Gefängnissen ausgehändigt werden Einleitung: Warum die Post von Gefangenen plötzlich anders aussieht

In den Justizvollzugsanstalten (JVA) in Sachsen hat sich in letzter Zeit einiges verändert – vor allem, wenn es um die eingehende Post für Gefangene geht. Viele Insassen melden sich mit dem Hinweis, dass sie ihre Briefe nicht mehr im Original erhalten, sondern nur noch Kopien. Für viele Außenstehende klingt das im ersten Moment nach unnötiger Bürokratie oder sogar Schikane. Doch hinter dieser Entscheidung steckt ein ernster Hintergrund: der Schutz der Gesundheit und der Sicherheit – sowohl für die Gefangenen als auch für das Personal in den Haftanstalten.

In diesem Beitrag erklären wir verständlich, warum diese Maßnahme notwendig wurde, welche gesetzlichen Grundlagen dahinterstehen und wie versucht wird, den Gefangenen trotzdem ein möglichst normales Kommunikationsrecht zu erhalten.

Gefährliche Stoffe in der Post: Was sind NPS und warum sind sie so gefährlich?

Der Hauptgrund für die neue Regelung ist das vermehrte Auftreten sogenannter NPS – Neue psychoaktive Substanzen. Dabei handelt es sich um synthetische Drogen, die leicht auf Papier aufgetragen werden können. Dieses Papier wird dann scheinbar harmlos in einem Briefumschlag in die JVA eingeschleust.

Die Gefangenen rauchen diese getränkten Blätter, was zu schweren gesundheitlichen Problemen führen kann – bis hin zum Tod. Es gab bereits Fälle in Sachsen, bei denen Gefangene intensivmedizinisch behandelt werden mussten. In mindestens einem Fall führte der Konsum sogar zum Todesfall.

Nicht nur das: Der Handel und Besitz dieser Stoffe führt innerhalb der JVA zu Streit, Gewalt und Chaos. Es kommt zu Kämpfen, Verletzungen und einer generellen Unsicherheit im Gefängnisalltag. Klar ist: Der Konsum und Handel von Drogen darf innerhalb der JVA keinen Platz haben.

Wie kommen die Drogen in die JVA? Der Trick mit der Post

Die neuen Drogen werden oft direkt über die Gefangenenpost eingeschleust. Dabei wird nicht nur das Briefpapier selbst, sondern auch der Umschlag mit den gefährlichen Substanzen behandelt. Für das geschulte Auge kaum sichtbar, doch der Effekt beim Konsum ist enorm.

Da es immer häufiger zu solchen Fällen kam, mussten die Anstalten handeln. Die Lösung: Briefe werden nicht mehr im Original ausgehändigt, sondern vorher kopiert. Nur die Kopie bekommen die Gefangenen zu sehen. So wird verhindert, dass Drogen über das Papier ins Gefängnis gelangen.

Was sagen die Gesetze dazu?

Die Maßnahmen sind rechtlich abgesichert. Grundlage sind die Paragraphen §§ 33, 34, 35 des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes (SächsStVollzG). Diese erlauben es den Anstalten, die eingehende Post zu kontrollieren, zu überwachen oder sogar ganz zurückzuhalten, wenn dadurch die Sicherheit oder Ordnung gefährdet wäre.

Die Entscheidung, nur noch Kopien auszuhändigen, ist also kein Willkürakt, sondern eine gesetzlich gedeckte Maßnahme zum Schutz aller Beteiligten.

Ist das nicht ein Eingriff in die Rechte der Gefangenen?

Natürlich bedeutet das neue Verfahren einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Gefangenen. Das Recht auf Briefverkehr ist ein wichtiges Grundrecht – auch im Gefängnis. Deshalb ist es besonders wichtig, dass jede Maßnahme verhältnismäßig ist.

Genau das ist hier der Fall: Statt die Post komplett zu unterbinden, wird sie nur kopiert. Die Inhalte bleiben vollständig erhalten, der Austausch mit Familie und Freunden bleibt möglich – nur eben in kopierter Form. Das nennt man eine Minusmaßnahme: weniger einschränkend als ein völliges Anhalten der Post.

Was passiert mit den Originalbriefen?

Die Originale werden sicher verwahrt und der Habe des Gefangenen zugeordnet. Das heißt: Sie gehören weiterhin dem Gefangenen und werden nicht vernichtet oder gespeichert. Es findet keine dauerhafte Speicherung der Inhalte statt.

Auch wenn die Kopierer in den JVAs technisch eine Festplatte besitzen (zum Zwischenspeichern während des Kopiervorgangs), werden die Daten nach dem Ausdruck automatisch gelöscht. Das bedeutet: Kein langfristiger Zugriff auf Inhalte durch die Anstalt – ein wichtiger Punkt im Hinblick auf den Datenschutz.

Was wird konkret in den JVAs getan? Einheitliche Regeln für alle

Damit die Maßnahmen einheitlich und transparent sind, hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte dem Justizministerium empfohlen, per Erlass eine gemeinsame Vorgehensweise für alle sächsischen Anstalten festzulegen. Dabei soll vor allem darauf geachtet werden, dass die Einschränkungen für die Gefangenen so gering wie möglich bleiben.

Die JVA-Leitungen wurden gebeten:

So bleibt trotz der Sicherheitsmaßnahme ein möglichst normaler Briefkontakt erhalten.

Was bedeutet das für Angehörige und Absender von Gefangenenpost?

Für Familien und Freunde von Gefangenen ist wichtig zu wissen: Ihre Briefe kommen weiterhin an – aber in kopierter Form. Inhalte wie Texte, Zeichnungen, Fotos oder Karten werden den Gefangenen zugänglich gemacht.

Es ist empfehlenswert, keine Wertgegenstände oder Bargeld mit der Post zu verschicken. Falls doch, sollten diese klar erkennbar und mit Hinweis versehen werden. Die Anstalt entscheidet dann, ob diese Gegenstände dem Gefangenen zugeordnet werden können oder gesondert verwahrt werden müssen.

Fazit: Sicherheit geht vor – mit Augenmaß und Respekt

Die Kontrolle und das Kopieren der eingehenden Gefangenenpost in Sachsens Justizvollzugsanstalten sind eine notwendige Reaktion auf eine neue Gefahr: den Schmuggel von hochgefährlichen Drogen über scheinbar harmlose Briefe.

Auch wenn es Einschränkungen für die Gefangenen bedeutet, bleibt der Kern des Briefwechsels erhalten. Es geht nicht um Strafe, sondern um Schutz – für die Gesundheit der Gefangenen, für die Ordnung in der Anstalt und für das Personal, das dort täglich seinen Dienst tut.

Dank der klaren gesetzlichen Grundlagen und datenschutzrechtlichen Vorgaben bleibt der Eingriff verhältnismäßig und kontrollierbar. Angehörige können weiterhin schreiben – nur eben mit dem Wissen, dass die Briefe nicht im Original, sondern als Kopie ankommen.

Was kannst du tun, wenn du an einen Gefangenen schreibst?

Hier ein paar praktische Tipps für Absender von Gefangenenpost:


So hilfst du mit, den Postverkehr sicher und reibungslos zu gestalten.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: Tätigkeitsbericht Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 2024