IT-Sicherheitskonzept

Mustergültig aufgestellt

In Deutschland sind – wie in vielen anderen Ländern auch – einige Organisationen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ein IT-Sicherheitskonzept vorweisen zu können. Dazu zählen insbesondere folgende Bereiche:

  • KRITIS – kritische Infrastrukturen
  • Betreiber von digitalen Diensten
  • Gesundheitswesen
  • Unternehmen, die mit besonders sensiblen Daten arbeiten
  • Öffentliche Verwaltung
  • Finanzsektor


IT-Sicherheit ist der entscheidende Faktor

Darüber hinaus empfiehlt es sich für jede Organisation – ganz gleich, welcher Größenordnung – ein IT-Sicherheitskonzept zu erarbeiten. So ein Konzept ist ein wertvoller Beitrag für den Schutz gegen Cyberangriffe und kann sehr dazu beitragen, die Sicherheit der IT-Systeme zu gewährleisten. Und das ist eine Anforderung, die sich eigentlich jede Organisation schon aus eigenem Antrieb auf die Agenda schreiben sollte.

Zentrale Inhalte des IT-Sicherheitskonzepts

Im IT-Sicherheitskonzept sollte erklärt werden, für welche Bereiche welche Sicherheitsziele erreicht werden sollen. In diesem Kontext sollte auch eine Risikobewertung erfolgen, in deren Rahmen mögliche Bedrohungen identifiziert und analysiert werden. Außerdem werden alle organisatorischen und technischen Maßnahmen beschrieben, die zum Schutz der Daten und IT-Systeme ergriffen werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Zugangskontrollen, Firewalls und Verschlüsselungen handeln. Definiert werden muss auch, wie bei Gefährdungen der IT-Sicherheit agiert wird: Was ist im Notfall zu tun? Welche Maßnahmen werden gegebenenfalls zur Wiederherstellung der Daten und Systeme ergriffen?

Schulen, überwachen, entwickeln

Ein anderer sehr wichtiger Bereich sind die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden auf theoretischer und praktischer Ebene im Bereich IT-Sicherheit. Ebenso unverzichtbar ist es, alle Maßnahmen stetig zu überwachen und Ereignisse, die für die Sicherheit von Relevanz sind, zu dokumentieren. Zudem sollte man sich zukunftsgerichtet orientieren, die eigenen Maßnahmen immer wieder überprüfen und – wenn möglich – weiter optimieren.

Anleitungen, Vorlagen und Muster

Für einige Bereiche haben übergeordnete Organisationen bereits Anleitungen, Vorlagen und Muster zur Verfügung gestellt, die sicher auch in anderen Bereichen eine willkommene Inspirations- und Wissensquelle sind. Beispielsweise die Evangelische Kirche in Deutschland, die jeweils ein Muster-IT-Sicherheitskonzept für kleine Einrichtungen https://datenschutz.ekd.de/wp-content/uploads/2015/09/A_Muster-klein.pdf und für mittlere und große Einrichtungen https://datenschutz.ekd.de/wp-content/uploads/2015/09/B_Muster-gro%C3%9F.pdf bereitgestellt hat.

Individuelle Unterstützung

Selbstverständlich sind wir gern an Ihrer Seite, wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen! Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an – oder schreiben Sie uns eine Nachricht,  damit wir einen Kennenlern-Termin vereinbaren können. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 



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