Von Andrea prinz auf Sonntag, 15. März 2026
Kategorie: Datenschutz

Kameraüberwachung in Freibädern: Worauf Betreiber und Badegäste jetzt achten sollten

Mit dem Start der Freibadsaison wird das Thema Überwachung wieder aktuell. Viele Freibäder nutzen Kameras und zunehmend auch Künstliche Intelligenz (KI), um Sicherheit zu gewährleisten – etwa gegen Diebstähle oder für das Erkennen von Unfällen. Die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen warnt jedoch: Nur weil etwas technisch möglich ist, heißt das nicht, dass es erlaubt ist.

Warum ist Datenschutz im Freibad besonders wichtig?

Was darf und was darf nicht – Regeln für Kameraüberwachung Zulässig außerhalb der Badezeiten

Beschränkung während des Badebetriebs

Spindaufbrüche und Beweissicherung

Kennzeichnungspflicht

Einsatz von KI-Systemen

Empfehlungen für Freibadbetreiberinnen und Betreiber

Überwachung in Freibädern ist ein sensitives Thema. Sicherheit und Schutz vor Unfällen oder Vandalismus sind wichtige Ziele – aber die Rechte der Badegäste dürfen nicht vernachlässigt werden. Technik wie Kameras oder KI können nützlich sein, dürfen aber nicht zu weit gehen. Transparenz, klare Regeln und menschliche Aufsicht sind entscheidend.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: LDI NRW