Von Andrea prinz auf Dienstag, 29. Juli 2025
Kategorie: Datenschutz

Keine Blanko-Einwilligungen: Datenschutz bei behördlichen Datenerhebungen

Warum Einwilligungen bei behördlichen Datenerhebungen nicht unbegrenzt sein dürfen

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt für viele Menschen, die in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten. Dabei sind verschiedene Unterlagen notwendig, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Doch wie steht es um den Datenschutz? Dürfen Behörden einfach so Daten von anderen Stellen abrufen, oder braucht es eine Einwilligung? Diese Fragen sind besonders wichtig, wenn es um sensible Informationen wie Steuerdaten oder Sozialleistungen geht.

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen Blanko-Einwilligungen

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat eine neue Verwaltungsvorschrift für Einbürgerungsverfahren erlassen. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, ob Antragsteller Einwilligungen zur Datenerhebung bei anderen Behörden, wie dem Finanzamt oder Sozialleistungsträgern, pauschal unterschreiben sollten.

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich klar gegen solche "Blanko-Einwilligungen" ausgesprochen. Ihre Argumentation:


Gesetzliche Grundlagen zur behördlichen Datenweitergabe

In Deutschland ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich streng geregelt. Wichtige gesetzliche Grundlagen, die hier eine Rolle spielen, sind:


Diese Gesetze stellen sicher, dass Behörden nur dann Daten erheben, wenn es wirklich notwendig ist. Eine allgemeine Einwilligungserklärung ist daher nicht erforderlich und kann sogar rechtswidrig sein.

Korrektur der Einwilligungsformulare

Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken wurde das Formular zur Einwilligung in die Datenerhebung beim Finanzamt überarbeitet. Nun muss genau angegeben werden, welche Daten benötigt werden und warum.

Das bedeutet:


Was bedeutet das für Antragsteller?

Wer eine Einbürgerung beantragt, sollte sich darüber bewusst sein, dass:


Mehr Datenschutz und Transparenz

Die Entscheidung, die Formulare zur Einwilligung in die Datenerhebung anzupassen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Datenschutz und Bürgerrechte. Es verhindert, dass Antragsteller unter Druck gesetzt werden, unnötige Einwilligungen abzugeben.

Wenn eine Behörde Daten erheben will, muss sie begründen, warum diese Daten wirklich notwendig sind. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und stellt sicher, dass Datenschutz und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: Tätigkeitsbericht Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 2024