Von Andrea prinz auf Mittwoch, 29. Oktober 2025
Kategorie: Datenschutz

Konkludente Einwilligung – ein unterschätzter Risikofaktor im Datenschutz

Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt als komfortable Rechtsgrundlage unter der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO). Doch nicht jede Zustimmung ist gleich wirksam. Besonders problematisch kann die sogenannte konkludente Einwilligung ("schlüssiges Verhalten" als Zustimmung) werden: Sie wird häufig verwendet, ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Der Fachbeitrag macht deutlich, warum Verantwortliche hier genau prüfen sollten.

Was ist eine wirksame Einwilligung nach der DSGVO?

Damit eine Einwilligung wirksam ist, müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:


Erfüllt eine der Voraussetzungen nicht ausreichend, ist die Einwilligung unwirksam.

Warum ist die konkludente Einwilligung kritisch?

Die konkludente Einwilligung basiert nicht auf einer ausdrücklichen Erklärung der betroffenen Person, sondern auf einer Handlung oder einem Verhalten, aus dem der Wille zur Einwilligung abgeleitet werden soll. Beispiele sind das automatische Setzen von Häkchen, implizites Weiterklicken nach Hinweismaßnahmen oder eine Nutzung, die als Zustimmung verstanden wird.

Die Risiken dabei:


Praxishinweise für Verantwortliche 

1. Verzicht auf konkludente Einwilligungen prüfen

Wenn Sie Datenverarbeitungen vornehmen, die eine Einwilligung erfordern, überlegen Sie: Kann eine aktive ausdrückliche Einwilligung genutzt werden? Ist eine passive Zustimmung („weiterklicken") ausreichend? Oft ist der sicherere Weg die ausdrückliche Option.

2. Einwilligungserklärungen klar gestalten 3. Dokumentieren & Nachweisen 4. Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Wenn sensible Daten verarbeitet werden (z. B. Daten über Gesundheit, Sexualleben, Biometrie), reicht eine „gesetzliche" Einwilligung nicht aus – hier ist häufig eine ausdrückliche Einwilligung gefordert. Eine stillschweigende Zustimmung genügt in der Regel nicht.

Die Einwilligung bleibt eine wichtige Rechtsgrundlage – aber leider keine einfache Lösung. Insbesondere die konkludente Einwilligung birgt erhebliche Risiken: fehlender Nachweis, eingeschränkte Freiwilligkeit, mangelnde Transparenz. Verantwortliche tun gut daran, wenn sie auf ausdrückliche Einwilligungen setzen, klare Prozesse einführen und die Umsetzung penibel dokumentieren. So vermeiden Sie Fehler, Haftungsrisiken und stärken das Vertrauen der Betroffenen.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz