Von Andrea prinz auf Sonntag, 01. Februar 2026
Kategorie: Datenschutz

Künstliche Intelligenz bei Auftragsverarbeitern – Datenschutz richtig umsetzen

Künstliche Intelligenz, kurz KI, wird in Unternehmen immer häufiger eingesetzt. Sie hilft bei der Auswertung von Daten, im Kundenservice oder bei automatisierten Abläufen. Viele Unternehmen nutzen dafür externe Dienstleister. Diese Dienstleister verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag und werden Auftragsverarbeiter genannt. Wenn Auftragsverarbeiter KI einsetzen, entstehen besondere Anforderungen an den Datenschutz.

Dieser Beitrag erklärt verständlich, worauf Unternehmen achten müssen, wenn KI bei Auftragsverarbeitern genutzt wird.

Was bedeutet Auftragsverarbeitung?

Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister weitergibt. Der Dienstleister verarbeitet diese Daten nur nach den Vorgaben des Unternehmens. Das Unternehmen bleibt dabei verantwortlich für den Datenschutz.

Typische Beispiele für Auftragsverarbeiter sind:


Auch wenn der Dienstleister moderne KI-Systeme nutzt, bleibt die Verantwortung beim Auftraggeber.

Warum ist KI bei Auftragsverarbeitern besonders sensibel?

KI-Systeme arbeiten oft automatisch und mit großen Datenmengen. Sie lernen aus Daten und können Inhalte analysieren, bewerten oder erzeugen. Dabei besteht das Risiko, dass:


Wenn KI bei einem Auftragsverarbeiter eingesetzt wird, muss klar sein, welche Daten in die KI eingegeben werden und wie diese Daten geschützt sind.

Verantwortung des Unternehmens

Unternehmen dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Dienstleister den Datenschutz allein übernimmt. Sie müssen aktiv prüfen:


Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Dienstleister die Daten nicht für eigene Zwecke verwendet.

Vertragliche Regelungen sind Pflicht

Zwischen Unternehmen und Auftragsverarbeiter muss ein klarer Vertrag bestehen. Dieser Vertrag muss regeln:


Besonders wichtig ist, dass der Einsatz von KI ausdrücklich beschrieben wird. So wird Transparenz geschaffen und Missbrauch verhindert.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Daten zu schützen. Dazu gehören:

Unternehmen sollten sich diese Maßnahmen erklären lassen und regelmäßig überprüfen.

Dokumentation und Kontrolle

Der Einsatz von KI bei Auftragsverarbeitern muss dokumentiert werden. Unternehmen sollten festhalten:

Regelmäßige Kontrollen helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Schulung der Mitarbeitenden

Auch Mitarbeitende müssen wissen, wie KI datenschutzkonform genutzt wird. Schulungen helfen dabei:


Das gilt sowohl für Mitarbeitende des Unternehmens als auch beim Dienstleister.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Auftragsverarbeitern bietet viele Vorteile. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Datenschutz. Unternehmen bleiben auch bei externer Datenverarbeitung verantwortlich.

Wer KI bei Auftragsverarbeitern nutzt, sollte:


So kann KI sinnvoll eingesetzt werden, ohne die Rechte betroffener Personen zu gefährden.

Datenschutz und KI gehören zusammen – auch bei externen Dienstleistern. 

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Ihr Team von Datenschutz Prinz