Von Andrea prinz auf Donnerstag, 01. Mai 2025
Kategorie: Datenschutz

Österreichs Kommunikationsplattformen-Gesetz

Regelungen für andere EU-Staaten sind rechtswidrig

2021 führte Österreich das Kommunikationsplattformen-Gesetz ein. Es sollte die Rechtsgrundlage für die schnelle Löschung von rechtswidrigen Inhalten auf Plattformen ausländischer und inländischer Anbieter wie beispielsweise TikTok bilden. Die Anbieter sollten außerdem Überprüfungs- und Meldeverfahren etablieren sowie jedes Jahr sogenannte Transparenzberichte veröffentlichen. Die Aufsichtsbehörde sollte Verstöße mit Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Euro belegen können.

Aufsicht führt der Herkunftsmitgliedstaat

TikTok, Google Ireland und Meta Platforms Ireland reagierten darauf mit einer Rüge, weil dieses Gesetz der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG widerspreche. Daraufhin rief der Verwaltungsgerichtshof Österreichs den EU-Gerichtshof an. Der wiederum gab den Plattformbetreibern Recht, weil die herangezogene E-Commerce-Richtlinie den Rahmen dafür schaffen solle, der zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft einen freien Verkehr sicherstellen solle. Dass die Aufsicht beim jeweiligen Herkunftsland liege, sorge in diesem Zusammenhang dafür, dass aus den unterschiedlichen nationalen Regelungen keine Hemmnisse entstehen.

Keine abstrakten oder generellen Maßnahmen

Allerdings ist es durchaus möglich, dass Mitgliedstaaten – die nicht Herkunftsmitgliedstaat des Anbieters sind – Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit oder auch zum Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen ergreifen.

Diese Maßnahmen dürfen allerdings nicht von abstraktem beziehungsweise generellem Charakter sein. Sie dürfen nicht für sämtliche Anbieter einer bestimmten Art von Diensten gelten. Weder für Diensteanbieter in dem Mitgliedstaat, der diese Maßnahmen ergreift, noch für Anbieter mit einer Niederlassung in einem anderen der Mitgliedstaaten.

Regelungskompetenz der EU-Staaten erhalten

Ohne diese Regelung könnte es beispielsweise dazu kommen, dass – wie in diesem Fall – Österreich Maßnahmen trifft, die Irlands Regelungskompetenz infrage stellen. Das würde auch das Vertrauensverhältnis unter den EU-Staaten gefährden und die gegenseitige Anerkennung der Mitgliedstaaten ebenfalls infrage stellen. Schwierig wäre außerdem, dass die Plattformen dann den Rechtsvorschriften verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen könnten, was zu Problemen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs und im Binnenmarkt grundsätzlich führen könnte.

Sie interessieren sich für EU-weite Datenschutzregelungen?

Dann sind wir Ihr Ansprechpartner! Unsere Expertise und unsere Erfahrung stellen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns unter 09122 6937302 an, um einen Termin für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren!

Ihr Team von Datenschutz Prinz