Das Zuhause als endlose Datenquelle
Gerade in der Pandemiezeit haben die eigenen vier Wände für viele Menschen einen neuen Stellenwert bekommen. Die Ansprüche an das eigene Wohnambiente und -feeling sind gestiegen.
Um sich die Arbeiten im Haushalt zu vereinfachen und das eigene Zuhause komfortabler zu gestalten, werden derzeit viele technische Haushaltshelfer eingesetzt. Der Rasenmähroboter sorgt für das perfekte Grün im Garten. Für die Reinlichkeit im Inneren kommt ein Staubsaugerroboter zum Einsatz und das intelligente Smart Home System ist zum Beispiel für eine angenehme Raumtemperatur und Beleuchtung verantwortlich. In den meisten Fällen lassen sich die Geräte ganz einfach via Handy-App von unterwegs aus steuern. Über den persönlichen Account-Bereich der App hat der Nutzer Zugriff auf alle gewünschten Funktionen. Zur Anmeldung ist meist der Name und die E-Mail-Adresse des Nutzers erforderlich. Die Zuordnung des Geräts und die persönlichen Geräteeinstellungen erfolgen dann nach erfolgreicher Registrierung. Für den Vorgang genügen wenige Klicks. Was jedoch oft nicht beachtet wird ist, dass man bei manchen Anbietern für die Nutzung der gewollten Funktionen nicht nur die oben genannten Daten angeben muss. Die Anwendung fordert gleichzeitig auch weitreichende Zugriffe auf das eigene Handy. Die App eines Rasenroboters verlangt Zugriff auf die Standortdaten des Handys des Nutzers. Ein Smart-Home-System will zur Temperaturkontrolle die Kontakte auf dem Handy herunterladen. Es werden Daten erhoben, die mit der eigentlichen Funktion in keinem direkten Zusammenhang stehen. Der Hintergrund der Erhebung wird dem Nutzer nicht immer nachvollziehbar dargestellt. Eine Erstellung von Nutzerprofilen im Hintergrund oder eine Weiterleitung der Daten an andere Unternehmen kann nicht immer ausgeschlossen werden. Ein Ablehnen dieses Zugriffs kann zur Folge haben, dass die App nicht genutzt werden kann. Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass manche Anbieter ihre App nicht als geschlossenes System anbieten. Das bedeutet, dass die Anwendung und die Daten nicht lokal auf dem Handy des Nutzers gespeichert werden, sondern auf einem zentralen Server. Der Anbieter und alle von ihm genutzen Drittanbieter haben Zugriff auf die jeweiligen Daten. Eine bessere Alternative wäre es auf Anbieter zurückzugreifen, die geschlossene Systeme anbieten. Hier werden keine Daten an Dritte übermittelt.
Aber nicht nur die kleinen täglichen Haushaltshelfer können in manchen Fällen die eigenen Daten mit Dritten teilen. Auch wir selbst geben eine Vielzahl von Daten an Andere weiter. Egal ob bei Reparaturarbeiten, dem Bau oder Erwerb von Eigentum - Handwerker und Dienstleister benötigen personenbezogene Daten für die Umsetzung des Vorhabens. Dabei werden häufig nicht nur Angaben zu Namen, Kontaktdaten und Adressen übermittelt, sondern auch zum Einkommen, zum Vermögen und zur zukünftigen Wohnsituation. Die beauftragten Unternehmen sind für die Verarbeitung verantwortlich und zu einem datenschutzkonformen Umgang mit den personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet. Dazu gehört auch den Kunden über die Verarbeitung umfangreich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung zu informieren – also unter anderem den Zweck, den Umfang und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung offenzulegen und die Speicherdauer der Daten anzugeben. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass die Daten fristgerecht gelöscht werden, wenn sie für das Vorhaben nicht mehr benötigt werden und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Ein unnötiger Zugriff von Unternehmen auf personenbezogene Daten soll dadurch verhindert werden.
Personenbezogene Daten sind in unserer digitalen Welt ein Grundpfeiler des wirtschaftlichen Handelns geworden. Dies führt immer wieder dazu, dass sich manche an den Daten bereichern wollen. Bei der Auswahl jedes Anbieters, Handwerkers oder Dienstleisters sollte man auch immer ein Auge auf den Schutz der eigenen Daten haben.
Ihr Datenschutz-Prinz Team
Unser Fachbeitrag nachzulesen in der Augustausgabe der Zeitschrift "Handwerker - wir sind für Sie da"
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