Von Andrea prinz auf Samstag, 12. April 2025
Kategorie: Datenschutz

Schweiz: Wenn online auf Personendaten zugegriffen wird …

… hilft ein neuer Leitfaden

Mit dem neuen Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, kurz EDÖB, liegt allen Bundesorganen, die personenbezogene Daten in der Schweiz verarbeiten, ein Merkblatt vor, das bei der Planung und Durchführung von Datenverarbeitungen, bei denen online auf Personendaten zugegriffen wird, eine wertvolle Unterstützung sein kann. Gerade bei Onlinezugriffen auf personenbezogene Daten können die Rechte der Betroffenen sehr beeinträchtigt werden. Grund genug für den Schweizer Beauftragten, das neue Merkblatt herauszugeben.

Personendaten besonders schützenswert

Bundesorgane müssen in der Schweiz Onlinezugriffe auf personenbezogene Daten, in der Schweiz nutzt man hierfür den Begriff Personendaten, rechtzeitig planen und begründen. Dabei müssen sie das Bundesgesetz über den Datenschutz, kurz DSG, berücksichtigen und zudem gegenüber den Genehmigungsbehörden dokumentieren, dass die Forderungen des DSG erfüllt werden. Allein mit der Digitalisierung in der Verwaltung lassen sich Onlinezugriffe nicht rechtfertigen. Die Zugriffe müssen darüber hinaus einige Anforderungen erfüllen:

Folgenabschätzung

Weil im Rahmen des online stattfindenden Datentransfers zu erwarten ist, dass sehr viele Daten übertragen werden und weil diese Daten außerdem in besonderem Maße schützenswert sind, muss eine Folgenabschätzung im Sinne des Datenschutzes erstellt werden.

Mehr Infos zur Sachlage in der Schweiz

Wenn Sie weitere Infos zu der Situation in der Schweiz wünschen, kommen Sie bitte gern auf uns zu. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin per Telefon unter 09122 6937302 oder senden Sie uns Ihre Nachricht. Wir freuen uns in jedem Fall auf das Gespräch mit Ihnen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz