Von Andrea prinz auf Sonntag, 02. März 2025
Kategorie: Datenschutz

Technologien zur Gesichtserkennung

Arbeitspapier beschlossen

Die sogenannte Berlin Group, das ist die „Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie", kurz IWGDPT, hat über ein Arbeitspapier zum Thema Gesichtserkennung – Facial Recognition Technology – entschieden. Den Vorsitz führte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kurz BfDI. In diesem Papier werden die Möglichkeiten der Nutzung von Technologien der Gesichtserkennung für den öffentlichen und den privaten Bereich beschrieben. Es werden auch die Risiken der Technologie sowie praxisbezogene Empfehlungen für deren datenschutzgerechte Anwendung thematisiert.

Kritische Haltung

Professor Ulrich Kelber, der BfDI, unterstrich, dass die Facial Recognition Technology global eine immer größere Rolle spielt. Auch und gerade im Zusammenhang mit den voranschreitenden Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz. Ein Beispiel dafür seien die Passkontrollen an Flughäfen. Möchte man von diesen Technologien profitieren, solle man deren Grenzen definieren und an die Risiken denken. Das von der Berlin Group erarbeitete Arbeitspapier zeige, dass gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen erhebliche Risiken bestehen. Technologien der Gesichtserkennung, die Gefühle erkennen können oder aber aus biometrischen Daten bestimmte Charakteristika der Betroffenen ableiten, sollen wegen der besonders hohen Risiken der Diskriminierung und wegen der zu erwartenden Ungenauigkeit abgelehnt werden.

Profile

Die Risiken der Gesichtserkennung sind darin begründet, dass diese Technologien es möglich machen, Gesichtsmerkmale einer Person zu analysieren, diese Merkmale dann mit Datenbanken zu vergleichen und die Person so zu identifizieren. So können Personen erkannt werden. Außerdem können andere, auch sehr sensible Daten mit den erkannten Personen verknüpft werden. Etwa Gesundheitsdaten, politische Meinungen oder Bewegungsdaten. Auf diese Weise könnten umfassende Profile erstellt werden. Und zwar ohne, dass die Betroffenen davon etwas wissen.

Risiken erkennen, Lösungen erarbeiten

Die Berlin Group weist ausdrücklich darauf hin, dass Gesichtserkennungstechnologien zur Überwachung führen können. Aus diesem Grund sollte man sich mit den Risiken auseinandersetzen und Lösungen suchen. Das Arbeitspapier zeigt, dass eine anwenderfreundliche und datenschutzkonforme Nutzung der Gesichtserkennung möglich sein kann.

Gesichtserkennung datenschutzkonform nutzen

Gern erklären wir Ihnen, wie Sie die Gesichtserkennung datenschutzkonform einsetzen können. Rufen Sie uns doch einfach an unter Telefon 09122 6937302 oder schicken Sie uns Ihre Nachricht. Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: BfDI