Bundesrat dafür, Bundesregierung dagegen
Der Bundesrat möchte mit einer Gesetzesinitiative gegen Abmahnungen vorgehen, mit denen Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung aus rein monetären Gründen verfolgt werden. Von der Bundesregierung ist für diese Initiativer derzeit noch keine Unterstützung zu erwarten. Zwar würde sie die Absicht des Entwurfs, missbräuchliche Abmahnungen von Unternehmen künftig einzudämmen, sehr ernst nehmen, sehe im Moment aber dennoch kein Bedürfnis, die initiierte Gesetzesänderung umzusetzen.
Ziele des Bundesrats
Die Forderung des Bundesrats zielt darauf ab, dass Wettbewerber künftig nicht mehr auf der Grundlage des UWG, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, gegen Firmen vorgehen sollen, weil diese eventuell die Datenschutzgrundverordnung oder andere Datenschutzvorschriften verletzt haben.
Argumente der Bundesregierung
Aufseiten der Bundesregierung wird nun dahingehend argumentiert, dass die Gefahr von ausschließlich auf monetäre Vorteile zielenden Abmahnungen von Wettbewerbern im Falle von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben bereits seit 2020 eingedämmt sei – und zwar dank des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Weiterhin könnten Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Bereich des Internets abgemahnt werden, doch hätten Wettbewerber keinen Anspruch mehr auf die Erstattung ihrer Kosten. Somit wäre bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnungen eingegrenzt. Außerdem sei die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens, das der Bundesgerichtshof, kurz BGH, dem Europäischen Gerichtshof, EuGH, vorgelegt habe. Das Urteil in dieser Sache sei abzuwarten.
Endgültige Entscheidung vom Bundestag erwartet
Die Länder hingegen sehen weiterhin das Problem, dass die aktuelle Rechtsunsicherheit möglicherweise im eigenen wirtschaftlichen Interesse für Abmahnungen mit missbräuchlichem Charakter ausgenutzt wird. Ein Beispiel sei hier die Abmahnwelle im Kontext der auf Websites eingebundenen Google Fonts. Nun soll die endgültige Entscheidung der Bundestag fällen.
Beratung zu Abmahnungen im Bereich des Datenschutzes
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Ihr Team von Datenschutz Prinz