Von Andrea prinz auf Montag, 04. Juli 2022
Kategorie: Whistleblowing Richtlinie

Stellungnahme Blueprint for Free Speach zum HinSchG-E vom 13. April 2022

Die internationale gemeinnützige Organisation Blueprint for Free Speach hat Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf am 01. Mai 2022 abgegeben. Die Zusammenfassung:

Blueprint for Free Speach sieht die Wichtigkeit im Schutz der Hinweisgeber*innen, die Implementierung von internationales Standards und Schaffung von Best Practices.

§ 5 Vorrang von Sicherheitsinteressen sowie Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten


§ 16 Meldekanäle für interne Stellen & § 27 Meldekanäle für externe Stellen

§ 35 Ausschluss der Verantwortlichkeit

Berücksichtigung von Auslieferungsregelungen

„Das Gesetz sollte die Möglichkeit gerichtlicher Anordnung vorsehen, dass ein Hinweisgeber nicht an ein anderes Land ausgeliefert wird, wenn die Auslieferung aus einem Grund beantragt wird, der mit der öffentlichen Bekanntgabe oder Offenlegung zusammenhängt. Einem solchen Gerichtsbeschluss sollte Vorrang eingeräumt werden. Bei der Prüfung eines solchen Ersuchens sollte ein Gericht Folgendes berücksichtigen

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme von Blueprint for Free Speach

Eure Andrea

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