Von Andrea prinz auf Montag, 23. Dezember 2024
Kategorie: Datenschutz

Zusammenarbeit zwischen DMA und DSGVO: Klärung und Orientierung

Am 10. September 2024 kündigte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen und dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) an, um das Zusammenspiel zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Digital Markets Act (DMA) zu klären und praktische Leitlinien zu entwickeln.

1. Hintergrund: Warum eine Abstimmung notwendig ist

Der Digital Markets Act (DMA) zielt darauf ab, die Macht von Gatekeepern – großen digitalen Plattformen – zu regulieren, um fairen Wettbewerb und Interoperabilität zu gewährleisten. Viele der Verpflichtungen im DMA haben jedoch direkte Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, was eine enge Verzahnung mit den Anforderungen der DSGVO erfordert.

Beispiele für Überschneidungen:

- Datenverarbeitungspflichten: Gatekeeper müssen sicherstellen, dass ihre Datennutzung den Datenschutzanforderungen entspricht.

- Interoperabilität und Datenportabilität: Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Plattformen muss DSGVO-konform erfolgen.

- Transparenzanforderungen: Gatekeeper müssen klare Informationen über Datenpraktiken bereitstellen.

Eine kohärente Anwendung beider Regulierungen ist daher entscheidend, um Widersprüche zu vermeiden und sowohl Datenschutz als auch Marktregulierung effektiv umzusetzen.

2. Gemeinsame Leitlinien zur Klarstellung

Ziel der Zusammenarbeit ist es, klare Orientierungshilfen zu entwickeln, um digitale Gatekeeper bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen. Die Leitlinien sollen insbesondere folgende Fragen klären:

- Abgrenzung der Zuständigkeiten: Welche Verpflichtungen fallen unter die DSGVO, welche unter den DMA?

- Kohärenz bei der Durchsetzung: Wie können die Vorgaben beider Regulierungen harmonisch angewendet werden?

- Interoperabilität und Datenschutz: Wie lassen sich technische Anforderungen an Interoperabilität mit den Datenschutzanforderungen der DSGVO vereinbaren?

3. Hochrangige Gruppe für Beratung und Expertise

Zur Unterstützung hat die Kommission eine hochrangige Gruppe eingerichtet, die aus Vertretern des EDSA, des EDSB und anderer Experten besteht. Diese Gruppe befasst sich mit Schlüsselfragen, darunter:

- Datenbezogene Pflichten: Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere bei Datenportabilität und der Nutzung von Drittanbieterdiensten.

- Interoperabilität: Sicherstellung, dass der Zugang zu Plattformdaten mit den Grundsätzen der DSGVO, insbesondere der Datenminimierung und Zweckbindung, vereinbar ist.

4. Bedeutung für die Praxis

Die geplanten Leitlinien sind von großer Bedeutung, da sie:

- Rechtssicherheit für Gatekeeper schaffen, die sowohl DMA- als auch DSGVO-Vorgaben erfüllen müssen.

- Widersprüche und Doppelbelastungen durch verschiedene Regulierungsansätze vermeiden.

- Verbraucherschutz und Wettbewerb gleichzeitig stärken, indem sie sicherstellen, dass datenschutzfreundliche und wettbewerbsfördernde Maßnahmen Hand in Hand gehen.

Zusammenfassung

Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem EDSA markiert einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung von Datenschutz und Marktregulierung. Durch die Entwicklung klarer Leitlinien sollen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen unterstützt werden, während gleichzeitig die Ziele der DSGVO und des DMA – Schutz personenbezogener Daten und Förderung fairen Wettbewerbs – gewährleistet bleiben.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: EDPB