Von Andrea prinz auf Dienstag, 05. August 2025
Kategorie: Datenschutz

Akteneinsicht – Ihre Rechte und Pflichten in der Praxis

Als Psychotherapeut:in oder Arzt/Ärztin verarbeiten Sie täglich Patientendaten. Hier spielt das Recht auf Akteneinsicht eine zentrale Rolle: Patientinnen und Patienten haben ein Recht, die Dokumentation ihrer Behandlung einzusehen. Unser Beitrag erklärt verständlich und strukturiert:


Damit stärken Sie Vertrauen, sorgen für rechtliche Sicherheit – und verbessern zugleich die Sichtbarkeit Ihrer Praxis im Internet.

1. Wer hat Anspruch auf Akteneinsicht?

2. Was ist in der Akte enthalten?

Die Akteneinsicht umfasst alles, was zur Behandlung gehört:

Auch persönliche Eindrücke und subjektive Wahrnehmungen gehören in die Patientenakte – und sind einsichtsberechtigt.

3. Wann muss Einsicht gewährt werden?

4. Wichtige Frist- und Kostenregelungen

5. Wann darf man Einsicht verweigern oder schwärzen?

Ein Akteneinsichtsrecht ist nicht absolut. In bestimmten Fällen dürfen Sie Inhalte schützen:


Wichtig ist: Nur die notwendigen Teile bleiben unzugänglich, der Rest bleibt einsehbar.

6. Ablauf: So gehen Sie strukturiert vor
  1. Anfrage erhalten – schriftlich oder mündlich
  2. Frist setzen (z. B. 1–2 Wochen)
  3. Unterlagen prüfen, ggf. sensible Teile schwärzen
  4. Kopie erstellen oder digitale Datei bereitstellen
  5. Leistungsabrechnung erstellen – kostenlose erste Kopie, sowie eventuelle Kosten für Extras
  6. Bestätigung dokumentieren, um Nachweise zu haben

7. Besonderheiten bei Jugendlichen

8. Warum ist das wichtig? 
Für Patientinnen und Patienten Für Ihre Praxis

9. Tipps für die Praxis

10. Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich für die erste Kopie wirklich nichts verlangen?
Ja – die erste ist kostenfrei. Nur für weitere Kopien dürfen Gebühren verlangt werden.

Kann ich die Akteneinsicht auf bestimmte Teile beschränken?
Ja – Bereiche, die Dritte betreffen oder vertraulich sind, dürfen geschwärzt bleiben.

Wie schnell muss ich reagieren?
Die Einsicht soll „unverzüglich" erfolgen – in der Praxis bedeutet das innerhalb weniger Wochen, besser innerhalb von 1–2 Wochen.

Was tun, wenn ein Jugendlicher Einsicht verlangt?
Bewerten Sie seine Einsichtsfähigkeit und geben Sie die Unterlagen nur dem Jugendlichen, nicht automatisch den Eltern.

Ihre Checkliste zur rechtssicheren Akteneinsicht

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Landespychotherapeutenkammer