Akteneinsicht – Ihre Rechte und Pflichten in der Praxis

Als Psychotherapeut:in oder Arzt/Ärztin verarbeiten Sie täglich Patientendaten. Hier spielt das Recht auf Akteneinsicht eine zentrale Rolle: Patientinnen und Patienten haben ein Recht, die Dokumentation ihrer Behandlung einzusehen. Unser Beitrag erklärt verständlich und strukturiert:

  • Wer Einsicht verlangen kann
  • Welche Unterlagen enthalten sind
  • Wie Sie damit umgehen – auch bei schwierigen Fällen
  • Wichtige Details: Kosten, Fristen, Minderjährige

Damit stärken Sie Vertrauen, sorgen für rechtliche Sicherheit – und verbessern zugleich die Sichtbarkeit Ihrer Praxis im Internet.

1. Wer hat Anspruch auf Akteneinsicht?
  • Grundsätzlich jede Patientin/jeder Patient, auch nach Abschluss der Behandlung.
  • Minderjährige ab etwa 14 Jahren, wenn sie einsichtsfähig sind, können selbst Einsicht verlangen; die Eltern haben ohne Zustimmung kein Recht darauf.
  • Das Recht ist persönlich und nicht übertragbar – Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Vollmacht.

2. Was ist in der Akte enthalten?

Die Akteneinsicht umfasst alles, was zur Behandlung gehört:

  • Formalitäten: Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde
  • Einwilligungs- und Aufklärungsdokumente
  • Schriftliche Berichte, Gesprächstexte, subjektive Notizen
  • Abrechnungsunterlagen

Auch persönliche Eindrücke und subjektive Wahrnehmungen gehören in die Patientenakte – und sind einsichtsberechtigt.

3. Wann muss Einsicht gewährt werden?
  • Die Einsicht ist innerhalb kurzer Zeit auf Anfrage zu gewähren.
  • Kopien oder elektronische Abschriften sind bereitzustellen. Sie dürfen hierfür legitime Kopierkosten erheben – aber die erste Kopie ist kostenfrei.
  • Weitere Kopien können Sie gegen angemessenes Entgelt bereitstellen.

4. Wichtige Frist- und Kostenregelungen
  • Die erste Kopie ist kostenfrei – laut DSGVO und parallelen berufsrechtlichen Vorgaben.
  • Bei elektronischer Bereitstellung (z. B. PDF) müssen Sie ein übliches Format verwenden.
  • Weitere Kopien – z. B. für zusätzliche Exemplare – dürfen Sie kostenpflichtig bereitstellen und müssen dies transparent gestalten.

5. Wann darf man Einsicht verweigern oder schwärzen?

Ein Akteneinsichtsrecht ist nicht absolut. In bestimmten Fällen dürfen Sie Inhalte schützen:

  • Schutz Dritter: Wenn Dritten (z. B. Bezugspersonen) zu viel preisgegeben würde
  • Jugendliche ab 14: Eltern dürfen ohne Einwilligung nicht einsehen
  • Gerichtliche oder behördliche Anfragen: Ggf. separate Behandlung
  • Berufsrechtliche Geheimhaltung: z. B. bei Schweigepflicht

Wichtig ist: Nur die notwendigen Teile bleiben unzugänglich, der Rest bleibt einsehbar.

6. Ablauf: So gehen Sie strukturiert vor
  1. Anfrage erhalten – schriftlich oder mündlich
  2. Frist setzen (z. B. 1–2 Wochen)
  3. Unterlagen prüfen, ggf. sensible Teile schwärzen
  4. Kopie erstellen oder digitale Datei bereitstellen
  5. Leistungsabrechnung erstellen – kostenlose erste Kopie, sowie eventuelle Kosten für Extras
  6. Bestätigung dokumentieren, um Nachweise zu haben

7. Besonderheiten bei Jugendlichen
  • Jugendliche ab etwa 14 besitzen ein eigenes Akteneinsichtsrecht, wenn sie einsichtsfähig sind
  • Eltern haben kein Recht auf Einsicht, sofern das Kind/die Jugendliche es nicht erlaubt
  • Einsichtsfähigkeit ist individuell zu bewerten – abhängig von Reife und Verständnis

8. Warum ist das wichtig? 
Für Patientinnen und Patienten
  • Sie erfahren, was dokumentiert wurde
  • Sie erhalten Transparenz und können Entscheidungen nachvollziehen
Für Ihre Praxis
  • Sie handeln rechtskonform
  • Sie vermeiden: Konflikte, Beschwerden, Datenschutzverstöße
  • Sie stärken Vertrauen und das professionelle Image

9. Tipps für die Praxis
  • Dokumentieren Sie alle Anfragen sowie Antworten
  • Schwärzungsvermerk: Notieren Sie kurz, warum bestimmte Teile geschützt wurden
  • Münzen Sie auf digitale Akten – so ist das Bereitstellen von PDF unkompliziert
  • Formulare vorbereiten: Standardisierte Eingangs- und Bestätigungsblätter vereinfachen den Ablauf

10. Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich für die erste Kopie wirklich nichts verlangen?
Ja – die erste ist kostenfrei. Nur für weitere Kopien dürfen Gebühren verlangt werden.

Kann ich die Akteneinsicht auf bestimmte Teile beschränken?
Ja – Bereiche, die Dritte betreffen oder vertraulich sind, dürfen geschwärzt bleiben.

Wie schnell muss ich reagieren?
Die Einsicht soll „unverzüglich" erfolgen – in der Praxis bedeutet das innerhalb weniger Wochen, besser innerhalb von 1–2 Wochen.

Was tun, wenn ein Jugendlicher Einsicht verlangt?
Bewerten Sie seine Einsichtsfähigkeit und geben Sie die Unterlagen nur dem Jugendlichen, nicht automatisch den Eltern.

Ihre Checkliste zur rechtssicheren Akteneinsicht
  • Einsichtsberechtigt: Patient:innen & einsichtsfähige Jugendliche ab ~14 Jahren
  • Umfasst: vollständige Patientenakte inkl. Notizen und Abrechnung
  • Verfahren: Anfrage – Prüfung – Kopie – ggf. Schwärzung – Bereitstellung
  • Erstkopie gratis, Zusatzkopien kostenpflichtig Anbieten
  • Sensible Daten schützen, Schwärzung dokumentieren
  • Reaktion möglichst kurzfristig (1–2 Wochen)


Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Landespychotherapeutenkammer

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