Von Andrea prinz auf Mittwoch, 19. November 2025
Kategorie: Datenschutz

Datenschutz bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen – worauf Sie achten sollten

Die Aufzeichnung von Telefongesprächen ist in vielen Unternehmen üblich, beispielsweise im Kundenservice oder in Call-Centern. Sie dient häufig der Qualitätssicherung oder der Dokumentation von Gesprächsinhalten. Dabei werden jedoch personenbezogene Daten verarbeitet – und damit greifen die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In diesem Beitrag erfahren Sie,


Wann ist die Aufzeichnung erlaubt?

Die Aufzeichnung von Telefongesprächen ist nur dann zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:


Aufzeichnung ohne aktives Einverständnis

Eine Aufzeichnung ohne aktives Einverständnis ist grundsätzlich unzulässig.


Speicherdauer von Gesprächsaufnahmen

Aufzeichnungen dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden.


Heimliche Aufzeichnung – besondere Risiken

Das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen ist in Deutschland nicht nur datenschutzrechtlich problematisch, sondern auch strafbar (§ 201 StGB).


Empfehlungen für Unternehmen

Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:

  1. Richtlinien erstellen: Legen Sie fest, in welchen Fällen Aufzeichnungen stattfinden dürfen.
  2. Transparenz gewährleisten: Informieren Sie alle Beteiligten klar und verständlich.
  3. Einwilligungen einholen: Sorgen Sie für eine dokumentierte Zustimmung.
  4. Speicherdauer begrenzen: Löschen Sie Aufnahmen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.
  5. Software prüfen: Setzen Sie nur datenschutzkonforme Systeme zur Analyse oder Archivierung ein.
  6. Betriebsrat einbeziehen: Stimmen Sie die Vorgehensweise mit dem Betriebsrat ab, falls Mitarbeitende betroffen sind.

Rechte der Betroffenen

Betroffene Personen haben nach DSGVO folgende Rechte:


Die Aufzeichnung von Telefongesprächen kann für Unternehmen nützlich sein – etwa zur Qualitätssicherung oder zur Klärung von Streitfällen. Dennoch gilt: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte haben Vorrang.

Wer die Grundregeln beachtet – Transparenz, aktive Einwilligung, klare Zweckbindung und begrenzte Speicherdauer – schafft Vertrauen und schützt sich zugleich vor rechtlichen Problemen.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz