Viele Unternehmen nutzen heute internationale Dienstleister. Besonders häufig kommen Anbieter aus den USA zum Einsatz, zum Beispiel für Cloud-Dienste, Newsletter oder Analyse-Tools.
Dabei entsteht ein wichtiger Punkt im Datenschutz: die Datenübermittlung ins Ausland, auch Drittlandtransfer genannt.
Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass hierfür besondere Regeln gelten.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- wann eine Datenübermittlung ins Ausland vorliegt
- welche Risiken bestehen
- welche rechtlichen Anforderungen gelten
- und wie Sie Datenübertragungen DSGVO-konform umsetzen
Eine Datenübermittlung ins Ausland liegt vor, wenn personenbezogene Daten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet werden.
Das betrifft zum Beispiel:
- Cloud-Dienste mit Servern in den USA
- Software-Anbieter mit Sitz außerhalb der EU
- Support-Dienstleister in Drittstaaten
Wichtig ist:
Es kommt nicht nur auf den Sitz des Unternehmens an, sondern auch darauf, wo die Daten tatsächlich verarbeitet werden.
Als Drittländer gelten alle Staaten außerhalb der EU und des EWR.
Beispiele:
- USA
- Indien
- China
- Türkei
Für diese Länder gilt die DSGVO nicht automatisch. Deshalb sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig.
Warum ist die Datenübermittlung kritisch?Die DSGVO soll personenbezogene Daten schützen. Dieser Schutz kann in anderen Ländern geringer sein.
Typische Risiken:
- geringere Datenschutzstandards
- Zugriff durch Behörden
- fehlende Rechte für betroffene Personen
Deshalb stellt die DSGVO strenge Anforderungen an Datenübermittlungen.
Wann ist eine Datenübermittlung erlaubt?Eine Datenübermittlung in ein Drittland ist nur erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
1. AngemessenheitsbeschlussDie EU-Kommission kann feststellen, dass ein Land ein angemessenes Datenschutzniveau hat.
In diesem Fall ist die Datenübermittlung relativ einfach möglich.
2. Standardvertragsklauseln (SCC)Wenn kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, müssen sogenannte Standardvertragsklauseln abgeschlossen werden.
Diese sind:
- von der EU vorgegeben
- rechtlich verbindlich
- verpflichtend bei vielen Drittstaaten
In manchen Fällen reichen Standardvertragsklauseln allein nicht aus.
Dann sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, zum Beispiel:
- Verschlüsselung
- Zugriffsbeschränkungen
- technische Sicherungen
Viele bekannte Anbieter sitzen dort, zum Beispiel:
- Microsoft
- Meta
Hier ist besonders wichtig:
- zu prüfen, ob ein gültiger Rechtsrahmen besteht
- Standardvertragsklauseln zu nutzen
- zusätzliche Maßnahmen umzusetzen
Wenn Sie Daten ins Ausland übertragen, müssen Sie:
1. Datenflüsse kennenSie müssen wissen:
- wohin Daten übertragen werden
- wer Zugriff hat
- welche Systeme genutzt werden
Prüfen Sie:
- wie sicher das Zielland ist
- welche Daten betroffen sind
- wie sensibel diese sind
Standardvertragsklauseln sind häufig erforderlich.
4. Maßnahmen umsetzenJe nach Risiko müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.
5. DokumentationAlle Schritte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
PraxisbeispielEin Unternehmen nutzt:
- ein US-amerikanisches Newsletter-Tool
- einen Cloud-Speicher
Hier werden personenbezogene Daten in die USA übertragen.
Notwendig sind:
- AV-Vertrag
- Standardvertragsklauseln
- Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen
Fehlen diese Punkte, liegt ein DSGVO-Verstoß vor.
Typische Fehler in der PraxisViele Unternehmen machen ähnliche Fehler:
1. Unwissenheit über DatenstandorteEs wird nicht geprüft, wo Daten gespeichert werden.
2. Fehlende VerträgeStandardvertragsklauseln werden nicht abgeschlossen.
3. Keine RisikoanalyseDie Risiken werden nicht bewertet.
4. Blindes Vertrauen in AnbieterUnternehmen verlassen sich auf Aussagen der Anbieter.
5. Fehlende DokumentationMaßnahmen werden nicht festgehalten.
Best Practices für UnternehmenSo setzen Sie Datenübermittlungen sicher um:
- Datenflüsse vollständig erfassen
- Anbieter sorgfältig prüfen
- Standardvertragsklauseln nutzen
- zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
- Prozesse dokumentieren
- regelmäßig überprüfen
Eine unzulässige Datenübermittlung kann zu:
- Bußgeldern
- Untersagung der Datenverarbeitung
- Reputationsverlust
- Vertrauensverlust bei Kunden
führen.
Gerade internationale Datenübertragungen stehen im Fokus der Aufsichtsbehörden.
Die Datenübermittlung ins Ausland ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes in der Lieferkette.
Die wichtigsten Punkte:
- Drittstaaten bergen zusätzliche Risiken
- klare rechtliche Anforderungen müssen eingehalten werden
- Standardvertragsklauseln sind oft notwendig
- zusätzliche Schutzmaßnahmen können erforderlich sein
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie internationale Dienstleister sicher nutzen.
Sie nutzen internationale Dienstleister und sind unsicher bei der DSGVO?
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung von Datenübermittlungen.
Jetzt Beratung anfragen auf www.datenschutz-prinz.de
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
Abonnieren Sie auch gerne unseren Blog für mehr Informationen rund um die Themen Datenschutz, KI, IT-Sicherheit und digitale Awareness.