Viele Unternehmen nutzen heute internationale Dienstleister. Besonders häufig kommen Anbieter aus den USA zum Einsatz, zum Beispiel für Cloud-Dienste, Newsletter oder Analyse-Tools.
Dabei entsteht ein wichtiger Punkt im Datenschutz: die Datenübermittlung ins Ausland, auch Drittlandtransfer genannt.
Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass hierfür besondere Regeln gelten.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Eine Datenübermittlung ins Ausland liegt vor, wenn personenbezogene Daten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet werden.
Das betrifft zum Beispiel:
Wichtig ist:
Es kommt nicht nur auf den Sitz des Unternehmens an, sondern auch darauf, wo die Daten tatsächlich verarbeitet werden.
Als Drittländer gelten alle Staaten außerhalb der EU und des EWR.
Beispiele:
Für diese Länder gilt die DSGVO nicht automatisch. Deshalb sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig.
Warum ist die Datenübermittlung kritisch?Die DSGVO soll personenbezogene Daten schützen. Dieser Schutz kann in anderen Ländern geringer sein.
Typische Risiken:
Deshalb stellt die DSGVO strenge Anforderungen an Datenübermittlungen.
Wann ist eine Datenübermittlung erlaubt?Eine Datenübermittlung in ein Drittland ist nur erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
1. AngemessenheitsbeschlussDie EU-Kommission kann feststellen, dass ein Land ein angemessenes Datenschutzniveau hat.
In diesem Fall ist die Datenübermittlung relativ einfach möglich.
2. Standardvertragsklauseln (SCC)Wenn kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, müssen sogenannte Standardvertragsklauseln abgeschlossen werden.
Diese sind:
In manchen Fällen reichen Standardvertragsklauseln allein nicht aus.
Dann sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, zum Beispiel:
Viele bekannte Anbieter sitzen dort, zum Beispiel:
Hier ist besonders wichtig:
Wenn Sie Daten ins Ausland übertragen, müssen Sie:
1. Datenflüsse kennenSie müssen wissen:
Prüfen Sie:
Standardvertragsklauseln sind häufig erforderlich.
4. Maßnahmen umsetzenJe nach Risiko müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.
5. DokumentationAlle Schritte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
PraxisbeispielEin Unternehmen nutzt:
Hier werden personenbezogene Daten in die USA übertragen.
Notwendig sind:
Fehlen diese Punkte, liegt ein DSGVO-Verstoß vor.
Typische Fehler in der PraxisViele Unternehmen machen ähnliche Fehler:
1. Unwissenheit über DatenstandorteEs wird nicht geprüft, wo Daten gespeichert werden.
2. Fehlende VerträgeStandardvertragsklauseln werden nicht abgeschlossen.
3. Keine RisikoanalyseDie Risiken werden nicht bewertet.
4. Blindes Vertrauen in AnbieterUnternehmen verlassen sich auf Aussagen der Anbieter.
5. Fehlende DokumentationMaßnahmen werden nicht festgehalten.
Best Practices für UnternehmenSo setzen Sie Datenübermittlungen sicher um:
Eine unzulässige Datenübermittlung kann zu:
führen.
Gerade internationale Datenübertragungen stehen im Fokus der Aufsichtsbehörden.
Die Datenübermittlung ins Ausland ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes in der Lieferkette.
Die wichtigsten Punkte:
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie internationale Dienstleister sicher nutzen.
Sie nutzen internationale Dienstleister und sind unsicher bei der DSGVO?
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung von Datenübermittlungen.
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