Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung wurden Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, umfangreiche Rechte zugesprochen. Diese Rechten können sie gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend machen. Neben dem Recht auf Löschung, Einschränkung und vielen weiteren Rechten, ist besonders das Recht auf Auskunft von Gewicht.
Der Gesetzgeber hat bei der Formulierung der Rechte jedoch einen erheblichen Spielraum für Interpretationen bei der praktischen Umsetzung offen gelassen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat hier nun nachgebessert und diese Woche eine Leitlinie zu den Betroffenenrechten veröffentlicht.
Die Verantwortliche Stellen und die Betroffenen bekommen nun unter anderem Antworten auf diese Fragen:
Mit Veröffentlichung dieser Leitlinie schafft der EDSA mehr Klarheit für Betroffene und verantwortliche Stellen und eine gute Basis für eine rechtssichere Umsetzung der Betroffenenrechte.
Die Leitlinie ist in Kürze auf der Internetseite der EDSA abrufbar.
Eure Sandra von Datenschutz Prinz
Quellen:
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