Wie umgehen mit Anfragen von Betroffenen? - Veröffentlichung einer Leitlinie zu Betroffenenrechten

Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung wurden Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, umfangreiche Rechte zugesprochen. Diese Rechten können sie gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend machen. Neben dem Recht auf Löschung, Einschränkung und vielen weiteren Rechten, ist besonders das Recht auf Auskunft von Gewicht.

Der Gesetzgeber hat bei der Formulierung der Rechte jedoch einen erheblichen Spielraum für Interpretationen bei der praktischen Umsetzung offen gelassen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat hier nun nachgebessert und diese Woche eine Leitlinie zu den Betroffenenrechten veröffentlicht.

Die Verantwortliche Stellen und die Betroffenen bekommen nun unter anderem Antworten auf diese Fragen:

  • Wie oft dürfen Betroffene ihr Recht auf Auskunft geltend machen, ohne dass ihre Anfrage als exzessiv abgelehnt werden oder mit einer Gebühr belegt werden darf?
  • Welche Daten sind vom Auskunftsrecht betroffen?
  • Reicht eine Zusammenfassung der Daten oder müssen dem Betroffenen Kopien der Daten im Rahmen des Auskunftsersuchens zur Verfügung gestellt werden?


Mit Veröffentlichung dieser Leitlinie schafft der EDSA mehr Klarheit für Betroffene und verantwortliche Stellen und eine gute Basis für eine rechtssichere Umsetzung der Betroffenenrechte.

Die Leitlinie ist in Kürze auf der Internetseite der EDSA abrufbar.

Eure Sandra von Datenschutz Prinz

Quellen:

Zeit für Veränderungen - Wir ziehen um...
Corona-Testseite des EU-Parlaments wegen Datentran...

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